ARAG Recht schnell...
18.06.2025 / ID: 429461
Politik, Recht & Gesellschaft

Fehlt in der Widerrufsbelehrung die Telefonnummer, verlängert sich die 14-tägige Widerrufsfrist nicht automatisch. Dies gilt vor allem bei wirtschaftlich bedeutenden Käufen, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Oldenburg. Gerade dann sei der Widerruf aus Beweisgründen schriftlich zu erklären (Az.: 14 U 95/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg .
+++ Autokauf mit gefälschten Papieren +++
Ein Mann kauft ein Auto von einem Betrüger mit gefälschtem Fahrzeugbrief. Er meint, rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs geworden zu sein. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Frankenthal, das anderer Ansicht war, denn der Fahrzeugbrief reiche nicht in jedem Fall für guten Glauben. Normalerweise kann sich der Käufer beim Gebrauchtwagenkauf darauf verlassen, das Fahrzeug vom wahren Eigentümer zu erwerben, wenn dieser den Fahrzeugbrief vorlegt. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn - wie in diesem Fall - die Umstände des Kaufs trotzdem Verdacht erregen müssten (Az.: 3 O 388/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal .
+++ Blumenkästen nur an der Innenseite des Balkons +++
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München. In dem konkreten Einzelfall war entscheidend, dass die WEG den Beschluss gefasst hatte, um Verschmutzungen und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu verhindern (Az.: 1293 C 12154/24 WEG).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .
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