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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
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Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Berufsrechtsschutz spart nicht nur Nerven, sondern auch Steuern
09.09.2025 / ID: 432857
Politik, Recht & Gesellschaft

Berufsrechtsschutz lohnt sich doppelt
Kommt es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber, z.B. wegen einer ungerechtfertigten Abmahnung, einer Kündigung, einem unangemessenen Arbeitszeugnis, Diskriminierung am Arbeitsplatz oder ausbleibenden Lohnzahlungen, übernimmt ein Berufsrechtsschutz die Kosten für einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren. Neben dieser Sicherheit im Streitfall gibt es aber auch einen Steuerbonus. Anders als die meisten personenbezogenen Vorsorgeversicherungen werden die Beiträge für den Rechtsschutz in der Steuererklärung von Angestellten als Werbungskosten eingetragen. Während sich der Berufsrechtsschutz in voller Höhe absetzen lässt, ist die Absicherung anderer Rechtsgebiete leider nicht absetzbar, da sie in der Regel das Privatleben betreffen.
Richtiger Umgang mit Kombipolicen
Viele Rechtsschutzversicherungen werden jedoch als Kombipaket angeboten - zum Beispiel mit den Bausteinen Privat-, Verkehrs- oder Mietrechtsschutz. In diesem Fall ist nur der Beitragsanteil für den Berufsrechtsschutz steuerlich relevant. Manche Versicherer weisen diesen von selbst auf der Beitragsrechnung aus. "Steuerpflichtige sollten ihre Versicherungsunterlagen dahingehend prüfen und im Zweifel beim Versicherer eine Beitragsaufstellung nach beruflichen und privaten Anteilen anfordern, um den absetzbaren Anteil belegen zu können", rät der Steuerexperte Tobias Gerauer. Ohne diese Aufteilung kann das Finanzamt den Abzug ablehnen. Es kann aber durchaus vorkommen, dass eine eigene Schätzung des prozentualen Anteils ohne Nachweis erfolgreich ist.
So steigt der Steuerbonus nach oben
Ein greifbarer steuerlicher Vorteil entsteht für Arbeitnehmende, wenn die Werbungskostenpauschale von derzeit 1.230 Euro im Jahr überschritten wird. Zu den weiteren berufsbezogenen Werbungskosten zählen beispielsweise Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung sowie Bewerbungs- oder Fortbildungsausgaben. Wer keinen Berufsrechtsschutz besitzt, kann im Fall eines Falles immer noch die immensen Kosten eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht steuerlich absetzen, da auch diese in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
www.steuertipps.de
(Bildquelle: insta-photos/stock.adobe.com)
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