Berufsrechtsschutz spart nicht nur Nerven, sondern auch Steuern
09.09.2025 / ID: 432857
Politik, Recht & Gesellschaft

Berufsrechtsschutz lohnt sich doppelt
Kommt es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber, z.B. wegen einer ungerechtfertigten Abmahnung, einer Kündigung, einem unangemessenen Arbeitszeugnis, Diskriminierung am Arbeitsplatz oder ausbleibenden Lohnzahlungen, übernimmt ein Berufsrechtsschutz die Kosten für einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren. Neben dieser Sicherheit im Streitfall gibt es aber auch einen Steuerbonus. Anders als die meisten personenbezogenen Vorsorgeversicherungen werden die Beiträge für den Rechtsschutz in der Steuererklärung von Angestellten als Werbungskosten eingetragen. Während sich der Berufsrechtsschutz in voller Höhe absetzen lässt, ist die Absicherung anderer Rechtsgebiete leider nicht absetzbar, da sie in der Regel das Privatleben betreffen.
Richtiger Umgang mit Kombipolicen
Viele Rechtsschutzversicherungen werden jedoch als Kombipaket angeboten - zum Beispiel mit den Bausteinen Privat-, Verkehrs- oder Mietrechtsschutz. In diesem Fall ist nur der Beitragsanteil für den Berufsrechtsschutz steuerlich relevant. Manche Versicherer weisen diesen von selbst auf der Beitragsrechnung aus. "Steuerpflichtige sollten ihre Versicherungsunterlagen dahingehend prüfen und im Zweifel beim Versicherer eine Beitragsaufstellung nach beruflichen und privaten Anteilen anfordern, um den absetzbaren Anteil belegen zu können", rät der Steuerexperte Tobias Gerauer. Ohne diese Aufteilung kann das Finanzamt den Abzug ablehnen. Es kann aber durchaus vorkommen, dass eine eigene Schätzung des prozentualen Anteils ohne Nachweis erfolgreich ist.
So steigt der Steuerbonus nach oben
Ein greifbarer steuerlicher Vorteil entsteht für Arbeitnehmende, wenn die Werbungskostenpauschale von derzeit 1.230 Euro im Jahr überschritten wird. Zu den weiteren berufsbezogenen Werbungskosten zählen beispielsweise Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung sowie Bewerbungs- oder Fortbildungsausgaben. Wer keinen Berufsrechtsschutz besitzt, kann im Fall eines Falles immer noch die immensen Kosten eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht steuerlich absetzen, da auch diese in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
www.steuertipps.de
(Bildquelle: insta-photos/stock.adobe.com)
Firmenkontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Riesstr. 17
80992 München
Deutschland
089 278 131 78
http://www.lohi.de
Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Regenstauf
Werner-von-Siemens-Str. 5
09402 5040147
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
21.10.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Neue Stolperfalle bei Zahlungen ans Finanzamt
Neue Stolperfalle bei Zahlungen ans Finanzamt
14.10.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Vorausgefüllte Steuererklärung per Klick
Vorausgefüllte Steuererklärung per Klick
23.09.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Haartransplantation nur in Ausnahmefällen absetzbar
Haartransplantation nur in Ausnahmefällen absetzbar
16.09.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererstattung vor Pfändung nicht sicher
Steuererstattung vor Pfändung nicht sicher
26.08.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Urteil: Instandhaltungsrücklage zählt nicht zu den Werbungkosten
Urteil: Instandhaltungsrücklage zählt nicht zu den Werbungkosten
Weitere Artikel in dieser Kategorie
23.10.2025 | GRIN Publishing GmbH
Wie Künstliche Intelligenz Bildung, Sicherheit und Ethik verändert
Wie Künstliche Intelligenz Bildung, Sicherheit und Ethik verändert
23.10.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Polen, Kambodscha und Paraguay bekräftigen ihre Unterstützung für den Autonomieplan für die marokkanische Sahara
Polen, Kambodscha und Paraguay bekräftigen ihre Unterstützung für den Autonomieplan für die marokkanische Sahara
23.10.2025 | ANINOVA e.V.
Nach Tierquälerei-Aufdeckung: Staatsanwaltschaft Dortmund bestätigt Anzeige gegen Schweinezucht Halver
Nach Tierquälerei-Aufdeckung: Staatsanwaltschaft Dortmund bestätigt Anzeige gegen Schweinezucht Halver
23.10.2025 | ANINOVA e.V.
Tierquälerei mit System: Kaninchen aus größter Zucht Deutschlands im "Asamhof" missbraucht-Ermittlungen laufen
Tierquälerei mit System: Kaninchen aus größter Zucht Deutschlands im "Asamhof" missbraucht-Ermittlungen laufen
22.10.2025 | Bund-Verlag GmbH
Demokratie in der Arbeitswelt
Demokratie in der Arbeitswelt
