ARAG Recht schnell...
24.09.2025 / ID: 433537
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Beleidigung als Kündigungsgrund +++Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, kann seine Wohnung verlieren. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannover, welche besagt, dass die rassistische Beleidigung eines Vermieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, da dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten sei (Az.: 465 C 781/25). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats mit der Berufung angefochten werden.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover .
+++ Nicht rechtzeitig am Flughafen +++
Ist man nicht rechtzeitig am Flughafen und verpasst deswegen einen Flug, kann man auf den Stornokosten sitzen bleiben. In einem konkreten Fall hatte der Reiseveranstalter darauf hingewiesen, dass Reisende für Reisen ins nichteuropäische Ausland drei bis dreieinhalb Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen sollen. Aufgrund von Zugausfällen, einer Verspätung und einem verpassten Anschlusszug erreichte ein Paar den Flughafen mit einer so großen Verspätung, dass es nicht mehr für seinen Flug einchecken konnte. Die Klage des Ehepaares auf die Rückzahlung der Hälfte des Reisepreises wies das Landgericht Koblenz laut ARAG Experten ab, da die Anreiseplanung des Ehepaares - auch ohne Zugausfälle - knapp kalkuliert und daher grob fahrlässig war (Az.: 16 O 43/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Koblenz .
+++ Frisch renoviert +++
Ein Mann buchte über ein Reisebüro eine Pauschalreise nach Ägypten. Hierbei versicherte der Mitarbeiter des Reisebüros, dass alle Zimmer frisch renoviert seien. Später stellte sich heraus, dass dies nicht zutreffend war und für ihn kein renoviertes Zimmer vorgesehen war. Daraufhin stornierte der Mann die Reise. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München hat der Reiseveranstalter laut ARAG Experten in diesem Fall keinen Anspruch auf die von ihm geforderten Stornokosten. Da das Hotelzimmer nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufgewiesen habe, sei die Pauschalreise durch einen erheblichen Reisemangel beeinträchtigt gewesen. Die Beschaffenheitsvereinbarung sei dem Reiseveranstalter zuzurechnen (Az.: 112 C 7280/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des AG München .
+++ Falsche Amtsgericht-Schreiben im Umlauf +++
Die ARAG Experten warnen: Aktuell häufen sich wieder gefälschte Schreiben, die angeblich vom Amtsgericht stammen. Darin werden Empfänger unter Androhung drastischer Konsequenzen, wie etwa Haftbefehl oder Strafverfahren, zu einer schnellen Überweisung gedrängt. Besonders auffällig: Gefordert wird meist eine Zahlung auf ein ausländisches Konto. Ein klares Warnsignal, denn deutsche Behörden arbeiten nicht mit solchen Konten. Die Masche gibt es nicht nur per Post, sondern auch in Form gefälschter Steuerbescheide oder täuschend echter Amts-E-Mails. Die ARAG Experten raten Ruhe zu bewahren, nichts zu überweisen, keine Links oder Anhänge zu öffnen und die Echtheit ausschließlich über offizielle Kontaktwege prüfen zu lassen. Verdächtige Schreiben sollten unbedingt aufbewahrt und bei Bedarf der Polizei gemeldet werden.
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