Nasses Herbstlaub bringt Passanten ins Rutschen: Wer haftet bei Unfällen?
20.10.2025 / ID: 434231
Politik, Recht & Gesellschaft
Coburg, 20.10.2025Viele genießen den goldenen Herbst, wenn das Laub sich langsam verfärbt. Mit sinkenden Temperaturen verlieren Bäume aber auch ihre Blätter, Niederschläge nehmen zu. Beides zusammen verwandelt Bürgersteige in Rutschbahnen. Ohne Räumen ist ein Unfall schnell passiert.
Wer zum Besen greifen muss, regeln die meisten Kommunen in ihren Satzungen. Hier schreiben sie fest, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen. Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben.
Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche Seite. Hier geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um persönliche Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall können dem Geschädigten Schmerzensgeld und falls er arbeitet auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.
Ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haftet, hängt allen Regeln zum Trotz oft von den speziellen Umständen des Einzelfalls ab. Sollte der Geschädigte den Rechtsweg beschreiten, steht die Haftpflichtversicherung ihrem Kunden zur Seite.
Zur Pressemeldung auf huk.de: https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/herbstlaub-kehrpflicht-versicherungsschutz.html.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
HUK-COBURG-Platz 1
96444 Coburg
Deutschland
09561-96-22609
http://www.huk.de
Pressekontakt:
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Coburg
HUK-COBURG-Platz 1
09561-96-22604
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
27.11.2025 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Das neue HUK-E-Barometer
Das neue HUK-E-Barometer
21.11.2025 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Mit den richtigen Reifen durch den Winter
Mit den richtigen Reifen durch den Winter
17.09.2025 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Wildunfall: Wo Hirsch und Co. die Straße queren
Wildunfall: Wo Hirsch und Co. die Straße queren
28.08.2025 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen
Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen
15.08.2025 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Schulweg: Sicherheit vor Schnelligkeit
Schulweg: Sicherheit vor Schnelligkeit
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.12.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Die Niederlande unterstützen die marokkanische Autonomieinitiative für die Sahara
Die Niederlande unterstützen die marokkanische Autonomieinitiative für die Sahara
05.12.2025 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung in Österreich: Von der Gestapo zu Russlands Geheimdiensten. Teil 2
Messenger-Überwachung in Österreich: Von der Gestapo zu Russlands Geheimdiensten. Teil 2
03.12.2025 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
ThomasLloyd: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgreich
ThomasLloyd: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgreich
03.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Kampf statt Klarheit
Kampf statt Klarheit
03.12.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Niger und Burkina Faso bekräftigen ihre Unterstützung für den marokkanischen Autonomieplan
Niger und Burkina Faso bekräftigen ihre Unterstützung für den marokkanischen Autonomieplan

