ARAG Recht schnell...
18.03.2026 / ID: 439157
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Jugendschutz gilt auch für leere E-Zigaretten-Tanks +++Leere Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen laut ARAG Experten nicht ohne Alterskontrolle verkauft werden. Geklagt hatte ein Onlinehändler gegen einen Mitbewerber, der leere Tanks im Internet ohne Altersprüfung angeboten hatte. Der Bundesgerichtshof stellte klar: Auch ungefüllte Tanks gelten als "Behältnisse" im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Sie können praktisch nur dazu verwendet werden, E-Liquids einzufüllen und anschließend zu verdampfen. Deshalb fallen sie ebenfalls unter das Verkaufsverbot an Minderjährige (Az.: I ZR 106/25). Händler müssen künftig also sicherstellen, dass Käufer volljährig sind. In der Praxis erfolgt dies meist durch eine Altersprüfung beim Bestellvorgang sowie eine zusätzliche Kontrolle bei der Paketübergabe. Wer entsprechende Produkte ohne ausreichende Alterskontrolle verkauft, riskiert Wettbewerbsverstöße und Abmahnungen.
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+++ Keine Buchung bei Anfrage +++
Eine Mitarbeiterin eines Unternehmens fragte bei einem Hotel per Mail Zimmer an. Sie gab an, dass sie gerne reservieren würde und nannte den Zeitraum sowie die benötigte Zimmeranzahl. Das Hotel reagierte mit einer Mail, in der es die Buchung der Zimmer bestätigte. Da es sich bei den Buchungsdaten allerdings vertan hatte, korrigierte es die Angaben in einer weiteren Mail, in der es auch gleich um die Gästeliste bat. Auf beide Mails erhielt das Hotel keine Antwort. Gäste tauchten zu keinem Zeitpunkt auf, so dass das Hotel rund 10.000 Euro Stornokosten verlangte. Dies jedoch ohne Erfolg. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das entschied, dass keine Buchung zustande gekommen war, da das Unternehmen nur angefragt habe. Das gelte umso mehr, da der Zimmerpreis zur Zeit der Anfrage noch gar nicht bekannt gewesen sei (Az.: 9 U 107/24).
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+++ Keine Haftung bei tödlichem Sturz vom Hochsitz +++
Ein Mann kletterte auf einen Hochsitz, wobei die oberste Sprosse der Leiter brach und er in den Tod stürzte. Daraufhin verklagten seine Lebensgefährtin und seine Tochter die jagdausübungsberechtigten Revierpächter des Jagdbezirkes, in dem sich der Unfall ereignet hatte, auf Schadensersatz und Unterhalt. Ohne Erfolg, wie die ARAG Experten mit einem Verweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main betonen. Nach richterlicher Ansicht besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, da der Mann den Hochsitz als Unbefugter gar nicht hätte betreten dürfen. Der Hochsitz stehe im Eigentum des Jagdpächters und sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt (Az.: 11 U 9/25).
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+++ Unerlaubter Einsatz von KI bei studentischen Prüfungsleistungen +++
Der eine hatte seine Bachelorarbeit riskiert, der andere eine Hausarbeit im Masterstudiengang. Beide Studenten hatten unzulässigerweise künstliche Intelligenz (KI) bei der Erstellung ihrer jeweiligen Arbeiten eingesetzt und die Universität damit schwer getäuscht. Daher wurden die Prüfungsleistungen nicht nur als "nicht bestanden" bewertet, die beiden Studis wurden auch von der Wiederholung der Prüfungen ausgeschlossen (Verwaltungsgericht Kassel, Az.: 7 K 2134/24KS und 7 K 2515/25KS). Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtssache eine Berufung möglich ist.
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