Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung schmilzt dahin


12.05.2026 / ID: 441320
Politik, Recht & Gesellschaft

Die Abgabefrist für die Steuererklärung schmilzt dahinSteuerzahler sollten jetzt handeln

Wie eine Kugel Eis in der Sonne schmilzt auch die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 dahin. Was noch nach ausreichend Zeit klingt, kann schneller vergehen als gedacht. Für das vergangene Steuerjahr gilt die Frist bis zum 31. Juli 2026. Auch wenn der Termin noch entfernt im Sommer erscheint, zeigt die Erfahrung eines: Viele Steuerpflichtige unterschätzen den Aufwand und geraten dann unter Zeitdruck. Wer zu lange wartet, riskiert unnötigen Stress und eventuell finanzielle Nachteile.

Mehr Zeit mit Unterstützung

Wer sich professionelle Hilfe holt, kann entspannt bleiben. Wird die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung erstellt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 01. März 2027. Doch auch hier ist vorausschauendes Handeln ratsam, da die Nachfrage nach Beratungsterminen rund um den Fristablauf erfahrungsgemäß hoch ist. Liegen triftige Gründe wie eine Krankheit oder ein Umzug vor, kann man selbst eine kurze Zeitverlängerung beim Finanzamt schriftlich anfragen.

Wer muss überhaupt abgeben?

Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Für viele Arbeitnehmer ohne besondere Zusatzkonstellationen ist sie freiwillig. "Aber oft lohnend, da im Schnitt mehrere hundert Euro Rückzahlung rausspringen", so die Lohnsteuerhilfe Bayern. In bestimmten Fällen besteht eine Pflicht.

Hier die häufigsten Sachverhalte:
- bei nicht versteuerten Einkünften über 410 Euro im Jahr, z.B. aus Vermietung,
- bei Ehepaaren mit den Steuerklassen 3/5 oder 4 mit Faktor oder Einzelveranlagung,
- bei eingetragenen Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte, z.B. Werbungskosten,
- bei Bezug von Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr, z.B. Elterngeld
- bei mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig und Steuerklasse 6,
- bei Rentnern mit Einkünften über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro
- oder wenn das Finanzamt dazu auffordert.

Wer sich nicht sicher ist, kann beim Finanzamt nachfragen. Bei einer verpflichtenden Abgabe sollte die Frist unbedingt einhalten werden. Denn bei einer Überschreitung des Termins setzt das Finanzamt automatisch einen Verspätungszuschlag fest. Dieser beträgt ein Viertel Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat und mindestens 25 Euro pro Monat.

http://www.lohi.de/steuertipps

(Bildquelle: weyo/stock.adobe.com)

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