Mehr Rente ab Juli – doch Krankenversicherung und Finanzamt kassieren mit
23.06.2026 / ID: 442928
Politik, Recht & Gesellschaft
Die nächste Rentenerhöhung steht an. Rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren davon. Für sie steigen die Renten ab 1. Juli bundesweit einheitlich um 4,24 Prozent. Damit steigt der neue Rentenwert, der sich in Euro pro Entgeltpunkt bemisst, von 40,79 auf 42,52 Euro. Die Rentenerhöhung fällt somit deutlich höher aus als im vergangenen Jahr. Doch mit der höheren Rente steigen auch die Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung an. Zudem werden mehrere Zehntausend Rentner dadurch in die Rentenbesteuerung abrutschen. Im vergangenen Jahr soll es rund 73.000 Rentner betroffen haben. Wie viel bleibt also von der guten Nachricht übrig? Was steckt hinter dem großen Rentenplus?
Rentenbeziehende haben die Rentenanpassung der guten Lohnentwicklung in Deutschland im Jahr 2025 zu verdanken. Durch die gesetzliche Koppelung an die Bruttolöhne ist gesichert, dass Rentner am Wohlstand der arbeitenden Bevölkerung teilhaben. Der Bundesrat hat daher am 12. Juni der vom Kabinett beschlossenen Rentenerhöhung für dieses Jahr zugestimmt. Die Schreiben zur Rentenanpassung werden teilweise noch im Juni und im Juli planmäßig verschickt. Senioren, die vor April 2024 in Rente gegangen sind, erhalten ihre Rentenzahlung noch im Voraus, alle späteren Rentenbezieher in der Regel erst am Monatsende.
Wie viel von der Rentenerhöhung tatsächlich ankommt
Bei einer bisherigen Monatsrente von 500 Euro gibt es ab Juli 521,20 Euro brutto. Wer bisher 1.000 Euro Rente bezieht, erhält bald 1.042,40 Euro Bruttorente. Bei einer Rente von 1.500 Euro beträgt das Plus 63,60 Euro und bei einer Rente von 2.000 Euro kommen brutto 84,80 Euro dazu. Neben den Altersrenten steigen auch die Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten sowie die der landwirtschaftlichen Alterskasse gleichermaßen an.
Jedoch werden Rentnern ihre Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Bruttorente abgezogen. Somit schmälern der Beitragssatz von 14,7 Prozent und der Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 Prozent jeweils zur Hälfte die Rentenzahlung. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird Rentnern von ihrer Rente zusätzlich vollständig abgezogen. Für Kinderlose sind das 4,2 Prozent und ansonsten 3,6 Prozent.
Werden die gesetzlichen Versicherungsbeiträge mit rund 13 Prozent abgezogen, bleibt bei einer Rente von 500 Euro ein Plus von rund 18 Euro netto. Betrug die Rentenzahlung 1.000 Euro, so kommen netto nur mehr rund 37 Euro dazu. Bei einer Rentenhöhe von 1.500 Euro beträgt der Nettozuwachs rund 55 Euro und bei 2.000 Euro circa 74 Euro. Somit steht Ruheständlern weniger Geld im Alltag zur Verfügung als angekündigt. Von der Rentensteigerung kommen nur etwa 3,7 Prozent auf dem Konto der Senioren an, rechnet die Lohnsteuerhilfe Bayern vor.
Mit jeder Rentenerhöhung steigt das Risiko einer Steuerpflicht
„Weiterhin sind Rentenerhöhungen in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Der persönliche Rentenfreibetrag wird einmalig im Jahr des Renteneintritts berechnet und anschließend dauerhaft festgeschrieben. Er wächst also mit den Rentenanpassungen nicht mit. In der Folge steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente von Jahr zu Jahr für alle Rentenbeziehenden. Dem wirkt die jährliche Erhöhung des Grundfreibetrags entgegen. Dieser beträgt derzeit 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete pro Jahr. Liegen die zu versteuernden Einkünfte darüber, ist in der Regel eine Steuererklärung abzugeben.
In der Steuererklärung müssen alle Einkünfte angegeben werden. Eine Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung kann kostenlos für das Finanzamt angefordert werden. Neben der Altersrente müssen weitere staatliche Renten, Einkünfte aus betrieblicher Altersvorsorge, nicht versteuerte Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Nebenjobs eingetragen werden. Rentenbeziehende, die in der Nähe des Maximalwerts liegen, sollten unbedingt überprüfen lassen, ob Einkommen- und Kirchensteuer mit der Rentenerhöhung fällig werden.
Sicherheitshalber sollte ein finanzielles Polster zurückgelegt werden, falls es zu einer Steuernachzahlung kommt. Aber selbst wenn der Grundfreibetrag gerissen wurde, sind nicht in allen Fällen Steuern zu zahlen. Individuelle Ausgaben für Handwerker, Haushaltshilfen, Spenden oder Krankheiten können – sofern sie vorhanden sind – die Steuerlast drücken. Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung und auch private Personenversicherungen sind immer bis zum Höchstbetrag absetzbar.
Mehr Rente bedeutet nicht automatisch mehr Geld im Alltag
Immerhin liegen die 3,7 Prozent, die von der Rentenerhöhung abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge vor Steuern übrigbleiben, noch über der Inflation des Vorjahres von 2,2 Prozent. Jedoch lagen die Rentenerhöhungen in den Jahren 2022 und 2023 deutlich unter der Inflation, so dass das Budget der Bürger ohnehin stark strapaziert ist. Ob die diesjährige Rentenerhöhung das Defizit vergangener Jahre ausgleichen kann, ist zweifelhaft.
Zumal neben der Inflation viele Dienstleistungen, Energie- und Spritpreise teurer geworden sind. Hohe Lebenshaltungs-, Gesundheits- und Wohnkosten hinterlassen das Gefühl, dass das Geld immer knapper wird. Gerade Menschen mit sehr kleinen Renten werden durch die Rentenerhöhung keine Verbesserung der Situation wahrnehmen. Senioren, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, wird sogar die höhere Rente auf die Leistungen angerechnet und der staatliche Zuschuss entsprechend gekürzt.
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