Klage gegen juristischen Leitverlag C.H.Beck vor dem Amtsgericht Itzehoe eingereicht
31.08.2026 / ID: 445348
Politik, Recht & Gesellschaft
Sankt Margarethen / Itzehoe, 29.08.2026 – Der juristische Fachverlag C.H.Beck GmbH & Co. KG sieht sich mit einer Klage vor dem Amtsgericht Itzehoe konfrontiert. Anlass ist die Weigerung der Redaktion des reichweitenstarken Online-Portals beck-aktuell, eine presserechtliche Gegendarstellung zu einem am 30. Juni 2026 veröffentlichten Gerichtsbericht abzudrucken. Kläger ist der unabhängige Menschenrechtsverteidiger und ehemalige Bundeswehr-Offizier Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha).Gegenstand des zivilgerichtlichen Verfahrens (Streitwert bewusst auf 4.900,00 EUR gedeckelt, um den Instanzenzug ohne gesetzlichen Anwaltszwang zu führen) ist ein Bericht über ein Verfahren vor dem Sozialgericht Nordhausen. Nach Darstellung des Klägers verbreitete beck-aktuell darin zwei schwerwiegende Falschbehauptungen:
1. Falschdarstellung der Rechtskraft: Das Fachportal behauptete, die gerichtliche Entscheidung sei rechtskräftig, obwohl fristgerecht Anhörungsrüge erhoben wurde und das Verfahren derzeit als Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az. AR 3642/26) anhängig und rechtlich völlig offen ist.
2. Völkerrechtswidriges Framing als „selbsternannt“: Die Redaktion bezeichnete Schröpfers Tätigkeit als „selbsternannt“. Dies leugnet die völkerrechtliche Architektur der UN-Resolution 53/144 (UN-Deklaration über Menschenrechtsverteidiger). Kraft Art. 25 GG und den EU-Leitlinien bedarf der Status als Menschenrechtsverteidiger keinem staatlichen Verleihungs- oder Ernennungsakt, sondern legitimiert sich unmittelbar aus der friedlichen Verteidigung von Grundrechten. Zudem wird Schröpfer vor dem Bundesverfassungsgericht (u. a. 1 BvR 1775/25) und dem Bundesgerichtshof verfahrensrechtlich als bevollmächtigter Beistand geführt.
Nachdem eine am 19. August 2026 gesetzte Frist zur freiwilligen Veröffentlichung der Gegendarstellung nach § 20 MStV / § 10 BayPrG am 28. August 2026 fruchtlos verstrichen war, wurde die Klageschrift am heutigen Samstag über das elektronische Justizpostfach (eBO) beim Amtsgericht Itzehoe eingereicht.
„Auch das renommierteste juristische Fachmedium der Republik steht nicht über dem Grundgesetz und dem Völkerrecht. Pressefreiheit bedeutet Verantwortung zur Wahrheit, nicht Lizenz zur Diffamierung von Verfassungsbeiständen,“ so Kläger Alexander Emil Schröpfer.
Die vollständige Klageschrift sowie sämtliche Beweisanlagen K 1 bis K 5 stehen der Öffentlichkeit zur transparenten Einsichtnahme zur Verfügung unter:
https://menschenrechtverteidiger.com/c-h-beck-klage-amtsgericht-itzehoe/
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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