Pressemitteilung von Mahnbescheid.de

mahnbescheid.de: Gerichtlichen Mahnbescheid online beantragen


08.09.2026 / ID: 445687
Politik, Recht & Gesellschaft

Unter https://www.mahnbescheid.de können Gläubiger den Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids online stellen. Betreiber ist die COM Claims GmbH, ein nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG registrierter Inkassodienstleister. Das Unternehmen prüft die Antragsdaten, klärt offene Punkte mit dem Auftraggeber, reicht den Antrag beim zuständigen Zentralen Mahngericht ein und überwacht die gesetzlichen Fristen. Wird die Forderung nicht bezahlt und kein Widerspruch eingelegt, beantragt es nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Vollstreckungsbescheid.


Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens


Das gerichtliche Mahnverfahren ist in den §§ 688 ff. ZPO geregelt und steht für Geldforderungen in Euro offen. Das Mahngericht prüft den Antrag nicht in der Sache, sondern auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit. Fehlerhafte Angaben zum Anspruch, zum Antragsgegner oder zur Zuständigkeit führen zu Monierungen oder zur Zurückweisung des Antrags.


Nach Zustellung des Mahnbescheids kann der Antragsgegner innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Bleibt der Widerspruch aus, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Dieser ist ein vollstreckbarer Titel; die titulierte Forderung verjährt erst nach 30 Jahren. Legt der Antragsgegner Widerspruch ein, endet das Mahnverfahren. Der Gläubiger entscheidet dann, ob er die Forderung im streitigen Verfahren vor dem zuständigen Gericht weiterverfolgt.


Was mahnbescheid.de übernimmt


Die Beauftragung erfolgt online. Der Auftraggeber gibt Forderung, Antragsgegner und eigene Daten in einem geführten Formular an. mahnbescheid.de prüft die Angaben vor der Einreichung auf Vollständigkeit und Plausibilität, klärt Unstimmigkeiten mit dem Auftraggeber, ermittelt das zuständige Mahngericht und reicht den Antrag elektronisch ein. Nach der Einreichung überwacht das Unternehmen Verfahrensstand und Fristen und stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen den Antrag auf Vollstreckungsbescheid. Der Auftraggeber wird über jeden Verfahrensschritt informiert und kann den Stand des Verfahrens jederzeit über eine Statusseite einsehen.


Für wen sich der Dienst eignet


Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Vermieter und Privatpersonen mit fälligen Geldforderungen gegen Schuldner in Deutschland.


Registrierung und Aufsicht


Die COM Claims GmbH ist als Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG registriert. Die Registrierung ist im Rechtsdienstleistungsregister öffentlich einsehbar. Als registrierter Inkassodienstleister unterliegt das Unternehmen den Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes, darunter den Informations- und Darlegungspflichten gegenüber Auftraggebern und Schuldnern, sowie der Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz.


Ratgeber zum Mahnverfahren


Ergänzend stellt mahnbescheid.de einen Ratgeber bereit, der Ablauf, Fristen, Zuständigkeiten und Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens erläutert - unabhängig davon, ob Leser den Antrag selbst stellen oder einen Dienstleister beauftragen. Weitere Informationen unter https://www.mahnbescheid.de/ratgeber/ .

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