Wölbern Invest Fonds Holland 64 - Was Anleger tun können
17.02.2012 / ID: 48311
Politik, Recht & Gesellschaft
Ein Teil der 30 000 Anleger des Immobilienfonds Wölbern Invest Fonds Holland 64 wartet bislang noch auf Ausschüttung für das Jahr 2011. Ob die bislang leer Ausgegangenen die Ausschüttung noch erhalten werden, ist vor dem Hintergrund von Auseinandersetzungen zwischen Fonds und Bank ist nicht sicher, ob die bislang leer Ausgegangenen noch Ausschüttungen erhalten werden.
Dem im Jahr 2009 von Wölbern Invest platzierten Immobilienfonds Wölbern Invest Fonds Holland 64 gehören zwei Büroimmobilien in Arnheim und Harlem. Ungefähr 30 000 Anleger beteiligten sich an dem Immobilienfonds.
Wegen der Uneinigkeiten zwischen Wölbern Invest Fonds Holland 64 und der finanzierenden Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank (DG Hyp) drohen die Ausschüttungen für die Anleger auszufallen. Das Anlegerschutzportal von Börse Online berichtet über Streitigkeiten bei der Immobilienbewertung, welche auf finanzielle Konsequenzen für die Anleger hinauslaufen könnten. Die DG Hyp nahm eine Neubewertung der Immobilien des Immobilienfonds Wölbern Invest Fonds Holland 64 vor. Ergebnis dieser Neubewertung ist, dass nach Ansicht der DG Hyp die Untergrenze des Verhältnisses von Immobilienwert zu Kredit (loan to value) durchbrochen wurde. Das habe die Bank veranlasst, folgendes vom Immobilienfonds Wölbern Invest Fonds Holland 64 zu verlange: eine Sondertilgung in Höhe von 2,5 Mio. Euro, Vorfälligkeitsentschädigungen sowie eine um zwei Prozent erhöhte Jahrestilgung.
Von Seiten Wölbern Invests wird versucht zu beschwichtigen, da es "nur" um die Bewertung der Immobilien gehe und dass das Ergebnis der Neubewertung nicht akzeptiert werde. Dennoch könnten sich daraus Konsequenzen für die Anleger des Immobilienfonds Wölbern Invest Fonds Holland 64 ergeben. Sollte Wölbern Invest Fonds Holland 64 für die Tilgung, die erhöhte Jahrestilgung sowie die Entschädigung Gelder einplanen müssen, so könnte sich die auf die Ausschüttungen auswirken.
Anleger des Immobilienfonds Wölbern Invest Fonds Holland 64 müssen das jedoch nicht tatenlos über sich ergehen lassen. Sie sollten nicht zögern, sich über Möglichkeiten beraten zu lassen, ihr eingesetztes Kapital vor Verlusten zu sichern und vorzeitig aus Wölbern Invest Fonds Holland 64 auszusteigen. Ansatzpunkt hierfür sind von Banken und Anlageberatern verletzte Aufklärungspflichten. Dies kann die Banken oder Anlageberater zu Schadensersatz gegenüber den Anlegern verpflichten. Im Idealfall wird das Kapital sogar verzinst. Es bestehen gute Aussichten ohne weitere Verlust aus dem Immobilienfonds Wölbern Invest Fonds Holland 64 auszusteigen, deshalb sollte ein im Kapitalanlagenrecht tätiger Rechtsanwalt schnellstmöglich mit der Überprüfung der Anlage befasst werden.
Weitere Informationen:
Wölbern Invest Immobilienfonds Holland 64 Infoportal (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/woelbern-invest-fonds-holland-64-%E2%80%93-hilfe-fuer-anleger)
http://www.dr-stoll-kollegen.de
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1 77933 Lahr
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