Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
20.02.2012 / ID: 48544
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutert hierzu näher: Dazu gehört auch
- die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen der Unternehmen (Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer- bzw. Feststellungserklärung) ab dem Veranlagungszeitraum 2011. Davon betroffen sind auch die Anlage EÜR bzw. ein Antrag auf Dauerfristverlängerung. In Härtefällen werden auf Antrag Ausnahmen zugelassen und Steuererklärungen auf Papier akzeptiert,
- die elektronische Übermittlung der jährlichen Einkommensteuererklärung ab 2011 - aber nur wenn Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler) erzielt werden. Auch hier kann auf Antrag die Härtefallregelung greifen.
Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass die elektronische Übermittlung von Ein-kommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften für beschränkt Steuerpflichtige sowie von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung mit mehr als 10 Beteiligten später - vermutlich zum 1.1.2013 - startet.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.08.2026 | Sperbys Musikplantage
Gerrit Kringel aus Neukölln - Bürgermeisterkandidat mit Niveau
Gerrit Kringel aus Neukölln - Bürgermeisterkandidat mit Niveau
03.08.2026 | Sperbys Musikplantage
Büsra Karadag - die junge Stimme für das Berliner Abgeordnetenhaus
Büsra Karadag - die junge Stimme für das Berliner Abgeordnetenhaus
03.08.2026 | Sperbys Musikplantage
Davide Annone - Ihre Stimme für das Berliner Abgeordnetenhaus
Davide Annone - Ihre Stimme für das Berliner Abgeordnetenhaus
01.08.2026 | Der-Yacht-Anwalt
15 Jahre „Der Yacht-Anwalt“: Superyachten brauchen mehr als Kaufvertragsberatung
15 Jahre „Der Yacht-Anwalt“: Superyachten brauchen mehr als Kaufvertragsberatung
31.07.2026 | Der Haberfeldtreiber
Rechtsstaat braucht Transparenz – Kritik durch die Webzeitung Der Haberfeldtreiber
Rechtsstaat braucht Transparenz – Kritik durch die Webzeitung Der Haberfeldtreiber

