Keine Begrenzung auf drei Monate für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit
29.02.2012 / ID: 50060
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com führt weiter aus: Der Bundesfinanzhof kam mit Urteil vom 24.2.2011 allerdings unter Aufgabe seiner bisherigen eigenen Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass die Dreimonatsfrist bei einer Fahrtätigkeit, auch wenn diese auf einem Schiff ausgeübt werde, nicht gelte. Dies ergibt sich daraus, dass im Einkommensteuergesetz zwischen "Tätigkeitsstätte" und "Fahrzeug" unterschieden wird. Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit sind nur bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit "an derselben Tätigkeitsstätte" auf die ersten 3 Monate beschränkt. Die Tätigkeit auf einem Fahrzeug oder einem Schiff findet jedoch nicht in einer Tätigkeitsstätte in diesem Sinn statt. Der Steuerpflichtige ist daher zeitlich unbegrenzt zum Abzug erwerbsbedingter Mehraufwendungen für die Verpflegung in pauschalierter Form berechtigt.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
07.04.2026 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
04.04.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds
03.04.2026 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Praxisnaher Leitfaden zur Scheidung in Österreich
Praxisnaher Leitfaden zur Scheidung in Österreich
02.04.2026 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Die Speaker-Welt trifft sich in Deutschland
Die Speaker-Welt trifft sich in Deutschland

