Pflege-Neuausrichtungsgesetz: Refoermchen statt großer Wurf?
16.03.2012 / ID: 52457
Politik, Recht & Gesellschaft
Hamburg / Wentorf, 16. März 2012 - Mit dem Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz - PNG) wird deutlich, dass das System der gesetzlichen Pflegeversicherung in dieser Legislaturperiode nur punktuell verändert wird. Entgegen des ursprünglichen Plans, die Pflegeversicherung grundlegend zu reformieren, sieht der Gesetzentwurf lediglich Änderungen in Teilbereichen vor. Verbessert werden vor allem die Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte, was Verbraucherschützern, Sozialverbänden und Gewerkschaften aber nicht weit genug geht. Experten monieren zudem, dass die punktuellen Änderungen im bestehenden System die Pflegeversicherung weder zukunftsfest machen noch die bereits bestehenden Versorgungslücken schließen.
Noch offen ist zudem die Frage, wie stark die Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung ausfallen wird. Das Gesundheitsministerium erachtet diese aufgrund des Teilleistungscharakters der Pflegeversicherung als sehr wichtig und strebt daher eine direkte finanzielle Förderung dieser privaten Vorsorge an. Das Finanzministerium hingegen sieht die generelle Förderungswürdigkeit der privaten Pflegezusatzversicherung ebenfalls als gegeben an, will aufgrund der leeren öffentlichen Kassen jedoch nur eine indirekte Förderung über verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten gewähren.
"Da die gesetzliche Pflegeversicherung sehr häufig nicht alle Kosten abdeckt, die im Pflegefall entstehen, ist es zu begrüßen, dass sich die Politik zumindest grundsätzlich auf die Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung geeinigt hat. Jetzt sollten sich die Verbraucher über die privaten Zusatzversicherungen informieren und die Leistungen vergleichen", sagt Jan Schust, Vorstand von TARIFCHECK24, seit mehr als zehn Jahren eines der führenden unabhängigen Versicherungs- und Finanzvergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr (http://www.tarifcheck24.com).
Pflegezusatzversicherung schließt Deckungslücke zwischen Kosten und Pflegesätzen
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt im Pflegefall nur die sogenannten Pflegesätze, die je nach Unterbringung und Pflegestufe variieren. Derzeit liegen diese beispielsweise in der Pflegestufe III - also bei Schwerstbedürftigkeit - bei 1.550 Euro. Gedeckt sind damit allenfalls die direkten Kosten. Für indirekte Kosten wie etwa Unterbringung oder Verpflegung muss der Pflegebedürftige mit seinem Vermögen aufkommen, in bestimmten Fällen wird sogar das Einkommen der Kinder herangezogen (Subsidiaritätsprinzip).
Diese Deckungslücke zwischen den tatsächlich anfallenden Kosten und den Pflegesätzen wird durch die private Pflegezusatzversicherung geschlossen. In Deutschland haben Versicherungsnehmer die Wahl zwischen verschiedenen Modellen, die sich teilweise erheblich unterscheiden. Vor dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollten sich Verbraucher daher intensiv mit dem Thema auseinandersetzen und die verschiedenen Pflegezusatzversicherungen beispielsweise auf http://www.tarifcheck24.com/pflegezusatzversicherung/vergleich/ vergleichen.
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