Der "Grüne Haken" - Geschützte Marke für Lebensqualität im Alter
16.03.2012
Politik, Recht & Gesellschaft
Wer von einem Altenheim mehr erwartet als gute Pflege, sollte darauf achten, ob die in Frage kommenden Einrichtungen mit dem "Grünen Haken" der BIVA ausgezeichnet sind. Der "Grüne Haken" ist ein einzigartiges Qualitätssiegel für Einrichtungen der stationären Langzeitpflege und als solches markenrechtlich vom Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Er garantiert, dass die nach den Merkmalen Selbstbestimmung, Teilhabe und Menschenwürde unterteilten Bewertungskriterien der BIVA in den Einrichtungen, die das Qualitätszeichen führen dürfen, zu mindestens 80 Prozent in jeder Kategorie erfüllt sind.
Alle Häuser, die in Deutschland einen "Grünen Haken" vorweisen können, finden Verbraucherinnen und Verbraucher in der Online-Datenbank http://www.heimverzeichnis.de. Bundesweit sind es bereits rund 2.000 Pflegeheime und Residenzen, die ihren Bewohnerinnen und Bewohnern nachweislich geprüfte Lebensqualität bieten und die sich dies mittels freiwilliger Begutachtung durch die BIVA e.V. haben attestieren lassen. "Wir haben das "Heimverzeichnis" auf Wunsch zahlreicher Ratsuchender als bundesweites und übersichtliches Verzeichnis von Einrichtungen der stationären Langzeitpflege geschaffen. Das Portal ist unabhängig und keinem Kosten- oder Leistungsträger auf dem Pflegemarkt verpflichtet", unterstreicht BIVA-Geschäftsführerin Katrin Markus. Und der "Grüne Haken", nunmehr markenrechtlich geschützt, sucht ebenfalls seinesgleichen. "Es gibt kein anderes Prüfverfahren, das zu hundert Prozent aus Verbrauchersicht durchgeführt wird", stellt sie fest.
Für die Begutachtungen hat die BIVA mehr als 150 Ehrenamtliche geschult und auf die anspruchsvolle Aufgabe vorbereitet. Die Gutachterinnen und Gutachter wollen dazu beizutragen, dass sich die Lebensqualität älterer Menschen in Einrichtungen der stationären Langzeitpflege verbessert und sie wissen, worum es geht. Überwiegend sind sie im Alter zwischen 55 und 70 Jahren und konnten aufgrund einer ehrenamtlichen oder früheren beruflichen Tätigkeit schon Erfahrungen mit der Lebenssituation älterer Menschen sammeln. Eine Begutachtung dauert durchschnittlich sechs Stunden und besteht aus einem Gespräch mit einer Leitungskraft sowie der Pflegedienstleitung, einem Gespräch mit dem Bewohnerbeirat und einer Begehung des Hauses. Einrichtungen, die den "Grünen Haken" bekommen haben, müssen sich nach einem Jahr erneut begutachten lassen, wenn sie weiterhin als verbraucherfreundlich gekennzeichnet bleiben wollen.
Herausgeber des Heimverzeichnisses und Inhaberin der Markenrechte des "Grünen Hakens" ist die BIVA e.V., die einzige bundesweite Interessenvertretung von Heimbewohnern. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert dieses Projekt.
Weitere Informationen: http://www.heimverzeichnis.de
Altenheim Pflegeheim Seniorenresidenz Heimplatzsuche Qualtiätssiegel Residenzen Selbstbestimmung Teilhabe Menschenwürde stationäre Langzeitpflege
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Heimverzeichnis
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