Patientenverfügung von Formblitz - Aktuelle Debatte um Sterbehilfe
19.03.2012 / ID: 52753
Politik, Recht & Gesellschaft
Berlin, 19.03.2012 - Die Diskussion um Sterbehilfe ist neu entbrannt. In der Schweiz hat der ehemalige deutsche Fußball-Profi Timo Konietzka sein Krebsleiden mit einem Todestrunk beendet. In London liegt der niederländische Prinz Friso nach einem Lawinenunfall im Koma. Seit September 2009 können in Deutschland Patienten selbst entscheiden, wann sie im Falle einer unheilbaren Krankheit nicht mehr ernährt oder beatmet werden wollen. FORMBLITZ (http://www.formblitz.de/) hat eine Patientenverfügung entwickelt, die sich an der neuen Rechtslage orientiert.
Viele Menschen haben Angst, nach Unfall oder schwerer Krankheit den Erhaltungssystemen der modernen Gerätemedizin ausgeliefert zu sein? Sie wollen selbstbestimmt leben und Leiden vermeiden. Doch noch immer herrscht Unklarheit über die Rechtslage. Dabei gilt: Ärzte machen grundsätzlich nichts falsch, wenn sie dem Sterbeprozess freien Lauf lassen. Vorausgesetzt, es existiert eine entsprechende Patientenverfügung. Seit Sommer 2009 ist der Patientenwille verbindlich, auch ohne Notar. Dieser sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden.
FORMBLITZ (http://www.formblitz.de/) hat mit Hilfe von Medizinjuristen eine Patientenverfügung entwickelt, die auf der Basis der aktuellen Rechtsprechung alle Eventualitäten berücksichtigt. Die Vorlage ist aufgebaut wie ein Beratungsgespräch beim Arzt, mit allen Antworten auf wichtige Fragen, etwa nach künstlicher Beatmung und Ernährung, nach Schmerzlinderung und Medikamenteineinsatz, nach Lebenserhaltung und Organspende. Das Paket wurde ergänzt um eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung, Notfallkarte und - ganz aktuell - um einen Organspendeausweis. Weitere Informationen finden Sie bei FORMBLITZ (http://www.formblitz.de/patientenverfuegung/).
http://www.formblitz.de
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