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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
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Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Dr. Thomas Schulte
Debi Select Anbieter bangen um ihre Ersparnisse
26.03.2012 / ID: 53751
Politik, Recht & Gesellschaft
Wie das Handelsblatt nun berichtet, zeigt Debi Select - ehemaliger Großaktionär des insolventen Stromhändlers TelDaFax - Auflösungserscheinungen. Seit August 2011 stocken die Ausschüttungen an die Anleger. Da das Geld der Anleger bei TelDaFax angelegt wurde, ist es nun im Rahmen der Insolvenz voraussichtlich verloren.
Nicht nur im Süden Deutschlands, sondern auch in Berlin berichten Anleger der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, dass ihnen von verschiedenen Anlageberatern empfohlen wurde, ihre für die Altersvorsorge abgeschlossenen Lebensversicherungen zu kündigen, um den sich daraus ergebenden Erlös in Fonds der in Landshut ansässigen Debi Select Gruppe zu investieren - so z.B. in den geschlossenen Fonds "Debi Select classic Fonds 2 GmbH & Co. KG". Dabei wurden Renditen von jährlich bis zu 8,51 % versprochen.
Im Internet kursieren unterschiedlichste Gerüchte, u.a. dass die Staatsanwaltschaft Landshut Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Debi Select aufgenommen habe oder ein falsches Debi Select Schreiben aufgetaucht sei.
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner geht momentan außergerichtlich gegen die Debi Select Gruppe sowie Anlageberater vor, die zu Beteiligungen an der Debi Select geraten haben. Eine Klage ist bereits in Arbeit.
Allen Anlegern der Debi Select ist zu raten, ihre Beteiligungen von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen. Hierdurch kann eine Loslösung von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft und damit auch die Rückforderung der geleisteten Beiträge erreicht werden.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/garbe-logimac-fonds-nr-2--anleger-wundern-sich-uber-fehlende-abbuchung-von-raten.html
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