Rechtmäßige fristlose Kündigung wegen fehlenden Attests
10.04.2012 / ID: 55904
Politik, Recht & Gesellschaft
Das Landesarbeitsgericht in Mainz hat entschieden (10 Sa 593/11), dass eine fristlose Kündigung rechtmäßig ist, wenn der Arbeitnehmer auch nach erfolgter Abmahnung seine Berufsunfähigkeit nicht durch ein Attest belegt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt http://www.grprainer.com erläutern: Das Landesarbeitsgericht in Mainz hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Angestellter gegen eine fristlose Kündigung seines Arbeitgebers geklagt hatte. Das Gericht befand die Kündigung für rechtmäßig. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Kündigung eine Abmahnung vorausgehe. Dies war vorliegend geschehen. In der Verweigerung der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sah das Gericht einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB, sodass dem Arbeitgeber eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht gewesen zumutbar sei. Jedenfalls wenn der Arbeitnehmer dann weiter unentschuldigt fehle, sei die Kündigung rechtmäßig, so das Landesarbeitsgericht. Dass der Kläger hier lediglich zwei Tage bei der Arbeit fehlte, änderte an der Wertung des Gerichts nichts. Der Arbeitnehmer habe mit dem Verhalten seine Anzeige- und Nachweispflicht schwer verletzt.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
11.03.2026 | Konzeptional GmbH
Rückkaufswert ist nicht das Ende der Geschichte - oder erst der Beginn einer unangenehmen Wahrheit?
Rückkaufswert ist nicht das Ende der Geschichte - oder erst der Beginn einer unangenehmen Wahrheit?
11.03.2026 | MoveVision GmbH
Fall Seddin: Sachliche Einordnung zum Verfahrensstand und zu öffentlichen Darstellungen
Fall Seddin: Sachliche Einordnung zum Verfahrensstand und zu öffentlichen Darstellungen
11.03.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
10.03.2026 | ARAG SE
Weltverbrauchertag: So werden Kunden besser geschützt
Weltverbrauchertag: So werden Kunden besser geschützt
10.03.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Rentengestaltung mit der Aktivrente
Rentengestaltung mit der Aktivrente

