Mietspiegel kann Urheberrechtsschutz genießen
12.04.2012 / ID: 56250
Politik, Recht & Gesellschaft
Das Oberlandesgericht Stuttgart (-4 U 24/10-) hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde herausgegebener Mietspiegel urheberrechtlichen Schutz genießen kann, wenn dieser eine schöpferische Leistung darstellt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt http://www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte vorliegend einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger den von einer Gemeinde erstellten und zum Verkauf angebotenen Mietspiegel veröffentlichen wollte. Er meinte, der Mietspiegel sei Gemeingut und sei nicht vom Urheberrecht geschützt. Das OLG Stuttgart gab der beklagten Gemeinde Recht und bejahte im vorliegenden Fall das Urheberrecht. Dieses könne auch bei einem Mietspiegel gegeben sein, wenn dieser eine individuelle schöpferische Leistung darstelle. Dies sei der Fall, da die enthaltenen Texte, Darstellungen und Tabellen die erforderliche Schöpfungshöhe des § 2 UrhG erreichten und daher als Werke im Sinne des Gesetzes zu begreifen seien. In der Entscheidung stellte das Gericht weiter fest, dass die Beurteilung des urheberechtlichen Schutzes im Einzelfall zu erfolgen habe. Eine bloße Wiedergabe von technischen Daten könne möglicherweise nicht darunter fallen.
http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
29.10.2026 | ADAPTEO
Modulare Gebäude als Bauturbo für soziale Infrastruktur
Modulare Gebäude als Bauturbo für soziale Infrastruktur
28.10.2026 | Elbwald Hamburg
Hamburger Rathaus vor der Zerreißprobe
Hamburger Rathaus vor der Zerreißprobe
28.10.2026 | ANINOVA e.V.
Schlachthof Buckl: Geschäftsführung soll mit jeweils 1.500 Euro davonkommen
Schlachthof Buckl: Geschäftsführung soll mit jeweils 1.500 Euro davonkommen
28.10.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell…
ARAG Recht schnell…
28.10.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
Gallus Immobilien Gruppe: Rechte geschädigter Anleger - Nachrangdarlehen - Vermittlerhaftung
Gallus Immobilien Gruppe: Rechte geschädigter Anleger - Nachrangdarlehen - Vermittlerhaftung

