Schufa-Recht in der Praxis - welche Möglichkeiten bestehen?
13.04.2012 / ID: 56326
Politik, Recht & Gesellschaft
Der bekannte Wirtschaftsanwalt Dr. Thomas Schulte, Berlin ist Gründer der Kanzlei Dr. Schulte & Partner. Rechtsanwalt Sven Tintemann ist Fachanwalt und spezialisiert auf das Schufa-Recht. Dr. Schulte wurde im Titelbeitrag im Magazin "Capital", Ausgabe 07/2008 wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung empfohlen. Durch die Änderungen im Bankenaufsichtsrecht ist es fast unmöglich mit einem negativen Schufa-Eintrag am Geschäftsleben teilzunehmen. Grund genug einmal nachzufragen, welche Möglichkeiten bei einem negativen Schufa-Eintrag bestehen.
Volker Schöne von der Internetpresse.de:
Herr Tintemann, warum benötigt der Betroffene einen speziellen Rechtsanwalt?
Sven Tintemann:
Den Betroffenen sollte im Falle eines negativen Schufa - Eintrags schnellst möglich geholfen werden, um größeren Schaden abzuwenden. Wir sind in dem Segment sehr stark spezialisiert und konnten schon vielen Mandanten schnell und erfolgreich helfen.
Volker Schöne:
Welche Informationen werden benötigt, um zu helfen?
Sven Tintemann:
Um Mandanten qualifiziert zu vertreten, benötige ich noch Informationen von diesen. In der Regel hilft es unseren Fragebogen auszufüllen. Ich benötige Angaben zum konkreten Vertragsverhältnis, welches den Gegenstand des Eintrages bildet. Im Idealfall reicht der Mandant bitte die Vertragsunterlagen in Kopie ein. Wichtig ist hier vor allem die sog. Schufa-Klausel, die im Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden sein kann. . Außerdem benötigen wir eine Kopie der Selbstauskunft von der Schufa Holding AG, auf der sich der Negativeintrag befindet.Falls die behauptete Forderung bezahlt wurde, wäre eine Kopie des Kontoauszuges von Interesse (= Nachweis, dass die Forderung beglichen wurde). Mit den Informationen helfen die Mandanten uns, das Verfahren zum Ziel zu führen.
Volker Schöne:
Also Löschung des negativen Eintrags?
Sven Tintemann:
Wir würden aus prozessualen Gründen einen außergerichtlichen Versuch unternehmen, den Gegner zum Einlenken zu bewegen und dabei auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung geltend machen.
Volker Schöne:
Mit welchen Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung muss ich rechnen?
Sven Tintemann:
Selbstverständlich holen wir gerne eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie ein, falls Mandanten rechtsschutzversichert sind. Gewährt die Versicherung Deckungsschutz sind sämtliche Gerichtskosten und die anwaltlichen Kosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren abgedeckt. Andernfalls hängen die Kosten für die anwaltliche Vertretung bis zum Abschluss der I. Instanz von dem Streitwert ab, den das Gericht der Angelegenheit beimisst. Es werden in der Rechtsprechung Streitwerte von 6.000,00 bis 60.000 Euro angenommen. Bitte beachten Sie aber, dass die Festsetzung des Streitwertes dem Gericht obliegt und wir nicht garantieren können, dass der Richter den Streitwert nicht sogar höher ansetzt. Gewinnen wir den Prozess, haben Sie zugleich einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner.
Volker Schöne:
Herr Dr. Schulte, warum melden sich Mandanten?
Dr. Thomas Schulte:
Erkennen die Betroffenen, dass ein negativer Schufa-Eintrag von ihnen vorliegt, möchten sie natürlich der Ursache auf den Grund gehen, wenn sie sich keinem Fehlverhalten bewusst sind. Denn häufig kommt es zu Fehlern bei Schufa-Einträgen und Score-Werten. Die Gründe sind unterschiedlicher Natur, es gibt nichts was es nicht gibt. Teilweise klar rechtswidriges Verhalten, teilweise komplexe Bankrechtsfragen.
Volker Schöne:
Herr Dr. Schulte, wer meldet sich bei Ihnen?
Dr. Thomas Schulte:
Oft sind es Unternehmer oder Selbstständige, aber auch ganz junge Leute, deren Leben oder Firmen durch Schufa-Einträge betroffen sind. Hat jemand erst mal einen negativen Schufa-Eintrag, dann merkt jeder Betroffene, wie weit dieser Eintrag das alltägliche Leben, bzw. Geschäftsleben hemmt und handlungsunfähig macht.
Volker Schöne:
Vielen Dank für das Gespräch.
Volker Schöne, Internetpresse.de
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Dr. Schulte & Partner
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