Pressemitteilung von Erich Jeske

"Das Wunder von Berlin" - Beschäftigungsboom durch Hartz IV - Aufstockung.


11.05.2012 / ID: 60537
Politik, Recht & Gesellschaft

Jena, 11. Mai 2012. Der Beschäftigungsboom, mit dem die Bundesregierung wirbt, ist größtenteils nur durch Hartz IV-Aufstockung möglich, kommentiert der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD), den so genannten Aufschwung in der Dienstleistungsbranche.

In vielen Medien wird zurzeit vom Beschäftigungsboom in Deutschland geschrieben und geredet. Zum größten Teil, so eine Stellungnahme der Bundesregierung, liege das am Aufschwung in der Dienstleistungsbranche. Doch gerade in diesem Sektor werden zum Teil so niedrige Löhne bezahlt, dass Beschäftigte nur mit staatlicher Hilfe ihre Existenz sichern können. Dies betrifft vor allem Arbeitnehmer in den Bereichen Reinigungs- und Verkaufsberufe, Hilfsarbeiter, Bürokräfte, Köche, Logistik- und Transportarbeiter, Gästebetreuer, Gesundheitsdienstleister, Erzieher, Verkehrsmitarbeiter und Sozialarbeiter. "Erst die Statistiken offenbaren die bittere Wahrheit", sagt Uwe G. C. Hoffmann, der Geschäftsführer des DSD, in Bezug auf den Beschäftigungsboom. "70 Prozent der Menschen, die in den genannten Bereichen arbeiten, müssen als Hartz IV-Aufstocker ihre Existenz sichern. Das waren Mitte letzten Jahres knapp eine Million Vollzeitbeschäftigte."

Die festgelegte Niedriglohnschwelle wird oft gar nicht erreicht

Aus Berlin wird darauf hingewiesen, dass diese ergänzende Grundsicherung nicht zwangsläufig auf den Niedriglohn zurückzuführen sei. Viele Aufstocker würden ohne Familie einen ausreichenden Verdienst haben. Mit Kind oder Kindern sähe das natürlich anders aus. Dass aber in Dienstleistungsjobs auffällig oft sehr schlecht verdient werde, räumt die Bundesregierung ein. Laut einer Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat der Bund im Jahr 2011 rund zwei Milliarden Euro ausgegeben. Geld, mit dem Menschen, die eine Vollzeitbeschäftigung haben, das Existenzminimum gesichert wird. "Zwei Milliarden Euro, die vom Bund gezahlt werden, damit entsprechende Betriebe ihre Vollzeitbeschäftigten weiterhin mit Niedriglöhnen belohnen können", meint Hoffmann. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat eine Niedriglohnschwelle von monatlich 1802 Euro brutto festgelegt. Der DSD-Geschäftsführer weiter: "Gerade in Reinigungsfirmen, im Gastgewerbe und in den Verkaufsberufen, stellt diese Niedriglohnschwelle für viele Arbeitnehmer ein Traumgehalt dar."

Der Teufelskreis Hartz IV

Im SGB II sind verschiedene Sanktionen verankert. Damit können ALG-II Bezieher wirksam zur Annahme einer Arbeit gezwungen werden, auch wenn der Arbeitgeber nur Niedriglöhne bezahlt. Allerdings entkommt so niemand dem Teufelskreis Hartz IV. Denn ist der Lohn für die Vollzeitbeschäftigung zu niedrig, kann der oder die Betroffene die entsprechende Grundsicherung durch Hartz IV-Aufstockung in Anspruch nehmen. "In Sachen Sanktionen", erklärt Uwe G. C. Hoffmann, "kann man leider immer wieder feststellen, dass diese in den meisten Fällen leider rechtswidrig verhängt werden. Gerade wenn es die Bedarfsgemeinschaften oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften betrifft, sollte man als sanktionierter Betroffener die Prüfung der Bescheide durch spezialisierte Anwälte in Betracht ziehen".

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.
Weitere Informationen unter http://www.gegendiskriminierung.de
Gegendiskriminierung Hartz IV Diskriminierung Niedriglohn Uwe G.C.Hoffmann DSD

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Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD)
Oberlauengasse 3a 07743 Jena

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