Pressemitteilung von Michael Rainer

Droht dem CS Euroreal das gleiche Schicksal wie dem SEB Immoinvest?


11.05.2012 / ID: 60632
Politik, Recht & Gesellschaft


Mit dem offenen Immobilienfonds CS Euroreal, soll nun, so das Credit Suisse Asset Management, der Versuch, die Anleger am 21. Mai 2012 nun selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden zu lassen, gewagt werden. Entsprechende Verkaufsanträge sollen ab dem 09. Mai in den einzelnen Depotbanken bereit liegen. Die Anteilsausgabe und -rücknahme dieses Fonds sei seit mittlerweile zwei Jahren ausgesetzt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart http://www.grprainer.com erläutern: Erst am 07. Mai diesen Jahres habe auch der SEB Immoinvest diesen Versuch gewagt und war damit gescheitert. Dieser Fonds soll nun abgewickelt werden.

Der Fonds solle zunächst für nur einen Handelstag, den genannten 21. Mai, wiedereröffnet werden. Wenn sich bis Ende dieses Handelstages herausstellen sollte, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten, solle der Fonds endgültig wieder geöffnet werden und sämtliche Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden. Andernfalls soll er liquidiert werden, in diesem Falle sollen auch die bis zum Ende des Handelstages am 21. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um die Finanzkraft des Fonds nicht zusätzlich zu mindern.
Zu Beginn der Woche habe der Fonds eine in Amsterdamer Immobilie für rund 140 Millionen Euro verkauft haben, damit sei die Liquiditätsquote nun soweit gestiegen, dass 27 Prozent des Fondsvolumens für die Anteilsrückgabe zur Verfügung stünden.
Für den Fall, dass der CS Euroreal tatsächlich wieder geöffnet wird, soll er an die Maßgaben des neuen Investmentgesetzes angepasst werden. Das hieße für die Anleger, dass sie ihre Anteile mindestens zwei Jahre halten müssten und in dieser Zeit maximal 30.000,00 Euro pro Halbjahr aus dem Fonds herausziehen dürften.
Diese Regelung würde den immer angepriesen Vorteil der offenen Immobilienfonds, nämlich die ständige Verfügbarkeit des angelegten Kapitals, konterkarieren und diesem Fonds ihre Attraktivität endgültig nehmen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart http://www.grprainer.com raten Betroffenen in dieser Situation: Geschädigte Anleger sollten jetzt nicht tatenlos zusehen. Sinnvoll ist es, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, prüfen zu lassen.
Es bleibt spannend, was mit dem Fonds passiert. Das größte Risiko für den Fonds ist die Flucht der Anleger. Aus Angst vor weiteren Verlusten steht zu erwarten, dass viele ihr Geld wieder abziehen werden, sobald sie nun die Möglichkeit bekommen. Wenn das passiert, hat ein Fonds nach der Wiedereröffnung keine Erhaltungsmöglichkeiten mehr. Es ist deshalb schwer einzuschätzen, welche Entscheidung die Fondsgesellschaften treffen werden.

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