Meldung zur Sozialversicherung
11.03.2011 / ID: 6516
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erklärt: Hierzu gehört seit dem 1.1.2011 zwingend eine Erklärung des kurzfristig geringfügigen Beschäftigten über weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr bzw. eine Erklärung des geringfügig entlohnten Beschäftigten über weitere Beschäftigungen.
Der Personalfragebogen ist ein Leitfaden, mit dessen Hilfe bestimmte Angaben des Arbeitnehmers abgefragt werden. Diese Angaben werden für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses benötigt. Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten. Er dient lediglich zur Vervollständigung der Lohnunterlagen und als Nachweis bei Betriebsprüfungen.
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