Gründungsgesellschafter haften für Falschberatung
06.07.2012 / ID: 68623
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom 14.05.2012, die zum Aktenzeichen II ZR 69/12 ergangen ist, die Rechte geschädigter Anleger weiterhin gestärkt. In einem lange erwarteten Urteil hat der Bundesgerichtshof nunmehr bestätigt, dass auch Gründungsgesellschafter, insbesondere Gründungs- und Treuhandkommanditisten für die Falschberatung durch Anlageberater aufkommen müssen.
Lange war in der Rechtsprechung umstritten, ob auch ein Gründungsgesellschafter, der lediglich als Kommanditist und Treuhänder im Rechtsverkehr auftrat, für eine Falschberatung durch Anlagerberater haften muss. Dies ließen die unteren Instanzen oftmals an der Zurechenbarkeit des Vermittlerverhaltens scheitern. Die Gesellschaften konnten somit mit dem Argument: "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß", in vielen Verfahren durchkommen.
Eine Haftung der Treuhandgesellschaft wurde von vielen Gerichten lediglich für den Prospektinhalt gesehen. Wenn der Prospektinhalt jedoch nicht fehlerhaft war, sollte fehlerhaftes Beraterverhalten der Kommanditgesellschaft nicht zu gerechnet werden können. Die Begründung, dass die Treuhandkommanditisten nicht bei dem Anleger mit dem Anlageberater gemeinsam auf dem Sofa gesessen hätte, dient nicht mehr als Entschuldigung, somit greift diese Ausrede auch nicht mehr.
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass eine Zurechnung von Beraterverhalten dann möglich sei, wenn sich die Treuhandgesellschaft eines Vertriebes bedienen würde auch ohne diesen direkt zu kontrollieren und einen Prospekt zur Erfüllung ihrer eigenen Aufklärungspflichten an die Hand gebe. Wenn der Vertrieb dann weitere Zusagen machen würde, die über den Prospektinhalt hinausgingen, könne sich die Gesellschaft nicht darauf berufen, sie habe dies im Prospekt anders dargestellt. Sie müsse sich vielmehr das fehlerhafte Verhalten zurechnen lassen.
Zu dem Urteil meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: "Der BGH hat hier ein gutes Urteil gefällt, welches die Rechte der Anleger sehr stark verbessert. Diese haben nun die Möglichkeit, gerade in Fällen von sogenannten Treuhandkonstruktionen, die oft bei Kommanditgesellschaften vorliegen, nicht nur die Gesellschaft selbst in Anspruch zu nehmen, sondern vor allem auch die Treuhandgesellschaft, die bisher als schwer angreifbar galt. Dies eröffnet neue Möglichkeiten, entstandene Schäden zu beheben und Rückabwicklungsansprüche durchzusetzen. Es kann somit eine neue Klagewelle gegen zahlreiche Treuhandkommanditisten erwartet werden."
Anleger, die Ansprüche gegen Treuhandkommanditisten oder andere Gründungsgesellschafter von Kapitalanlagemodellen prüfen lassen wollen, sollten sich hierzu an einen auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Der Gründungsgesellschafter der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Dr. Thomas Schulte ist bereits seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Die beiden weiteren Partner der Kanzlei sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht mit erheblicher Prozesserfahrung, insbesondere im Bereich von Beteiligungen auf dem grauen Kapitalmarkt.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
http://www.dr-schulte.de
Dr. Schulte & Partner
Friedrichstrasse 133 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.dr-schulte.de
Dr. Schulte & Partner
Friedrichstrasse 133 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Dr. Thomas Schulte
12.01.2024 | Dr. Thomas Schulte
Identitätsdiebstahl beim Autokauf - Augen auf vor Betrügern
Identitätsdiebstahl beim Autokauf - Augen auf vor Betrügern
27.01.2023 | Dr. Thomas Schulte
US Supreme Court: bedeutende Entscheidung zur Meinungsfreiheit im Internet erwartet
US Supreme Court: bedeutende Entscheidung zur Meinungsfreiheit im Internet erwartet
22.01.2023 | Dr. Thomas Schulte
BGH Entscheidung: Klagezustellung an Internetriesen möglich?
BGH Entscheidung: Klagezustellung an Internetriesen möglich?
15.01.2023 | Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwaltshaftung - Die Falle der Fristversäumnis schnappt zu - Autor Valentin Schulte, stud. iur; Volkswirt
Rechtsanwaltshaftung - Die Falle der Fristversäumnis schnappt zu - Autor Valentin Schulte, stud. iur; Volkswirt
23.12.2022 | Dr. Thomas Schulte
Die Schufa: Datenspeicherung - Wer darf das?
Die Schufa: Datenspeicherung - Wer darf das?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
09.11.2025 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Erfolgsfaktor Zuversicht
Erfolgsfaktor Zuversicht
07.11.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung
Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung
06.11.2025 | starkundauthentisch
Führen im Zeitalter der KI - Mensch, bleib menschlich!
Führen im Zeitalter der KI - Mensch, bleib menschlich!
06.11.2025 | Bund-Verlag GmbH
Deutscher Betriebsrätepreis 2025 für #HaltzuGewalt
Deutscher Betriebsrätepreis 2025 für #HaltzuGewalt
05.11.2025 | BVIZ e. V.
Eine erfolgreiche Hightech-Agenda braucht entsprechende Umsetzungsstrukturen
Eine erfolgreiche Hightech-Agenda braucht entsprechende Umsetzungsstrukturen

