Überstundenpauschalierungsabrede ist unwirksam
15.03.2011 / ID: 6877
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf,Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutert: Eine die pauschale Vergütung von Mehrarbeit regelnde Klausel ist nur dann klar und verständlich, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag selbst ergibt, welche Arbeitsleistungen von ihr erfasst werden sollen. Andernfalls lässt sich nicht erkennen, ab wann ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht. Der Umfang der Leistungspflicht muss so bestimmt oder zumindest durch die konkrete Begrenzung des Umfangs der zu leistenden Überstunden so bestimmbar sein, dass der Arbeitnehmer bereits bei Vertragsschluss erkennen kann, was ggf. "auf ihn zukommt" und welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss.
In einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war u. a. folgende Klausel im Arbeitsvertrag enthalten: "Das Bruttogehalt bezieht sich auf 45 Arbeitsstunden wöchentlich. Davon sind 38 Normalstunden und 7 Mehrarbeitsstunden. Die Mehrarbeitsstunden können im Falle betrieblicher Erfordernisse jederzeit ganz oder teilweise abgebaut und verrechnet werden. Mit der vorstehenden Vergütung sind erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten."
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.06.2026 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Vor den Ferien in den Urlaub - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Vor den Ferien in den Urlaub - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
14.06.2026 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Vortrag über Macht und Führung
Vortrag über Macht und Führung
12.06.2026 | Rentnerpflegehilfe in Deutschland: Unterstützung für Senioren im Alltag
Hilfe für Senioren im Alltag
Hilfe für Senioren im Alltag
11.06.2026 | ownsoft GmbH
„Kein Spiel ohne Regeln“: Kampagne wirbt für verlässliche Rahmenbedingungen der Inklusion
„Kein Spiel ohne Regeln“: Kampagne wirbt für verlässliche Rahmenbedingungen der Inklusion
11.06.2026 | Die Menschenleserin aus Franken
Warum unsere Wahrnehmung uns täglich täuscht – und was das mit Erfolg zu tun hat
Warum unsere Wahrnehmung uns täglich täuscht – und was das mit Erfolg zu tun hat

