Private Krankenversicherung: Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft - der "richtige" Berater ist entscheidend
10.07.2012 / ID: 69051
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Verbraucher und Versicherungskunde sollte sich in diesem Fall regelmäßig vergegenwärtigen und fragen, welches Ziel der jeweilige Gesprächspartner verfolgt und ob dieser auch Interesse an der Lösung des Problems in seinem Sinn hat.
Messbar wird die Motivation des Beraters hinsichtlich der Frage, wer diesen in welcher Höhe bezahlt. So bieten z. B. viele Versicherungsexperten die Beratung zu Fragen rund um den Tarifwechsel für ein Erfolgshonorar an - ein sicherlich auf den ersten Blick interessantes und verlockendes Vergütungsmodell.
Viele Verbraucherberater sehen jedoch diesen Weg der Vergütung kritisch. Die Beratung zu Fragen des Tarifwechsels ist in den meisten Fällen eine reine Rechtsberatung. Nicht nur, dass Anwälten und denklogisch den spezialisierten Rechtsberatern eine erfolgsabhängige Vergütung in seltenen Ausnahmen "erlaubt" ist. Die rechtliche und verbraucherorientierte Beratung darf dem Grunde nach nicht von wirtschaftlichen Interessen des Beraters "gelenkt" sein. Darüber hinaus ist dem Rechtsdienstleister eine Tätigkeit verwehrt, wenn der Rechtsdienstleister selbst Eigeninteressen verfolgt, die mit denen des Auftraggebers nicht zu vereinbaren sind. Dies ist jedoch bei den meisten Erfolgshonorarmodellen der Fall. Der Berater bzw. das Beratungshaus "teilen" sich mit dem Versicherungskunden - im Falle eines erfolgreich durchgeführten Tarifwechsels - die entsprechende Beitragsersparnis. Je höher die Beitragsersparnis durch den Tarifwechsel für den Versicherungskunden ausfällt, desto höher im Ergebnis die Vergütung des Beraters. Jedoch: heutige Ersparnisse können schnell in das Gegenteil umschlagen. Dieses Szenario "vom Regen in die Traufe" gilt es dringend zu verhindern.
Nach Auffassung von Herrn Detlef Lülsdorf - behördlich zugelassener Versicherungsberater und gerichtlich zugelassener Rentenberater bAV von der Kanzlei für Versicherungsanalysen in Köln (www.versicherungsanalysen.eu) - schafft nur eine klassische Stundensatzvereinbarung das notwendige Vertrauen für eine vertrauensvolle Beratung zu Fragen des Tarifwechsels. Somit ist für den ratsuchenden Verbraucher auch gewährleistet, dass Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche Krankenversicherung genauso beleuchtet werden wie die Tatsache, dass ggfs. ein Tarifwechsel aktuell aus bestimmten Gründen keinen Sinn macht.
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