Private Krankenversicherung: Vorsicht vor Leistungskürzungen bei einem Tarifwechsel
19.07.2012 / ID: 70477
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Tarifwechselberatung im Bereich der privaten Krankenversicherung sollte grundsätzlich nach dem sogenannten zweistufigen Beratungsprozess erfolgen. Im ersten Schritt ist zu ermitteln und dem Kunden zu vergegenwärtigen, welche Leistungen konkret in seinem bestehenden privaten Krankenversicherungstarif versichert sind. Denn bisher gewohnte Leistungen können schnell in einem alternativen Tarif stark begrenzt sein. Auch auf Leistungsversprechen im Bereich der Hilfsmittel sollte man als Verbraucher achten. So wird z.B. ein Hörgerät in neuen Tarifen gerne nur in einfacher Ausführung erstattet. Diese Tatsache verursacht tiefgreifende und regelmäßige finanzielle Einbußen, da oftmals höherwertige Hörgeräte benötigt werden - und diese alle 3-5 Jahre neu. Die angepriesene Beitragsersparnis ist sodann nur noch relativ und lediglich von kurzfristigem Erfolg gekrönt.
Somit sollte erst nach Würdigung aller Erkenntnisse entschieden werden, ob überhaupt ein Tarifwechsel - auch vor dem Hintergrund weiterer persönlicher und gesundheitlicher Gründe - empfehlenswert ist. Nur im Falle eines sinnvollen und zumutbaren Tarifwechsels können dann die Tarifwechselverhandlungen mit dem jeweiligen Krankenversicherer aufgenommen werden. Auch Fragen zur Wechselmöglichkeit in die GKV sind zu beleuchten.
Qualifiziert ausgebildet sind in diesem Bereich gerade die sogenannten Versicherungsberater - eine relativ unbekannte Berufsgruppe in Deutschland. Versicherungsberater dürfen keinerlei vertragliche Bindung mit Versicherern eingehen und ausschließlich im Sinne des Kunden handeln. Um widerstreitenden Vergütungsinteressen innerhalb der Beratung zu begegnen, ist eine Tätigkeit durch einen behördlich zugelassenen Versicherungsberater auf Basis einer festen Vergütungsvereinbarung - also denklogisch keine erfolgsabhängige Vergütung - zu empfehlen.
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