Pressemitteilung von Michael Rainer

Weiterer Kauf von SteuerCD verstärkt Streit um deutsch schweizerisches Steuerabkommen


24.07.2012 / ID: 71166
Politik, Recht & Gesellschaft

Das Land Nordrhein-Westphalen soll innerhalb weniger Tage gleich zweimal eine SteuerCD gekauft haben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt http://www.grprainer.com führen aus: Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblichen Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch ganz neu entfacht.

Offenbar hat das Land Nordrhein-Westfalen entgegen des geplanten deutsch-schweizerischen Steuerabkommens erneut eine CD gekauft, auf welcher sich die Kontoverbindungen von etwa 1000 mutmaßlichen deutschen Steuerhinterziehern befinden sollen. Das Bundesland habe über 3 Millionen Euro für den Datenträger gezahlt, heißt es. Auf der CD sollen sich die Informationen von Kunden befinden. Der Kauf bzw. die Käufe haben sowohl in Bern als auch in Berlin für Entrüstung gesorgt.

Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz sieht für illegal in die Schweiz gebrachte Gelder eine einmalige, aber anonym durch die Kreditinstitute erhobene Steuer zwischen 21 und 41 Prozent vor. Die Anleger gehen dann straffrei aus und bleiben den deutschen Finanzbehörden gegenüber anonym. Zukünftige Erträge sollen dann dem Abkommen entsprechend genauso wie in Deutschland besteuert werden.
Da sich die deutschen Bundesländer in dieser Sache uneins sind, konnte sich der Bundesrat bisher noch nicht auf eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung verständigen. Über diese durch die Banken zu erhebende Steuer hinaus bestimmt das Abkommen, dass die deutschen Steuerbehörden zukünftig von dem Kauf von Datenträgern mit möglichen Steuersündern absehen sollen. Bis zu dem unklaren Inkrafttreten des Steuerabkommens ist anzunehmen, dass die ermittelnden Steuerfahnder den bestehenden Verdächtigungen mit Hochdruck nachgehen werden, um diese noch ahnden zu können.
Das Düsseldorfer Finanzministerium soll die Käufe nicht ausdrücklich bestätigt haben. Dies könnte das Steuerabkommen mit der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, enorm gefährden.
Zeigt sich eine Person, die Steuern hinterzogen hat, selbst an, besteht die Möglichkeit, straffrei auszugehen. Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess, weswegen dringend vor überstürztem Handeln abzuraten ist. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. In jedem Falle sollte ein erfahrener Rechtsanwalt konsultiert werden.

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
rechtsanwalt rechtsanwälte anwalt anwälte

http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
09.11.2025 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Erfolgsfaktor Zuversicht
07.11.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 66
PM gesamt: 432.010
PM aufgerufen: 74.084.236