Newsletter-Versand nur mit vorheriger Einwilligung
22.03.2011 / ID: 7609
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com : Von einer solchen ausdrücklichen Einwilligung kann nach Auffassung des Oberlandesgerichts Thüringen jedoch nicht ausgegangen werden, wenn das Auswahlfeld, mit dem der Kunde seine Einwilligung für die Zusendung von Newslettern erteilt, - z. B. durch einen bereits gesetzten Haken - vorausgewählt ist. In einem solchen Fall liegt ein sog. passives "Nichterklären" vor, da der Kunde bei der Registrierung selbst aktiv werden muss, wenn er den sog. Newsletter nicht erhalten will.
So sieht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zur ausdrücklichen Einwilligung z. B. Folgendes vor:
"Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
Eine unzumutbare Belästigung ist u. a. stets anzunehmen bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt."
http://www.grprainer.com/Gewerblicher-Rechtsschutz.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.05.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung schmilzt dahin
Die Abgabefrist für die Steuererklärung schmilzt dahin
10.05.2026 | Sovest LLC
Nukleare Bedrohung durch Dworkin-Netzwerk: Fazit des Ex-FBI-Agenten zu Ereignissen vom Maidan bis Jahr 2022
Nukleare Bedrohung durch Dworkin-Netzwerk: Fazit des Ex-FBI-Agenten zu Ereignissen vom Maidan bis Jahr 2022
08.05.2026 | world-wide-wealth
Flinten zu Flöten. Das QuantenSprung-Buch für Frieden.
Flinten zu Flöten. Das QuantenSprung-Buch für Frieden.
07.05.2026 | MBMC - Headhunter und Personalberatung
Der Arbeitsalltag eines Headhunters
Der Arbeitsalltag eines Headhunters
07.05.2026 | Innovation Circle Managementgesellschaft mbH
"DUMMSCHWÄTZER & DER KNALL" - Bernhard Schindler: MONOPOLY LÄSST DEN MITTELSTAND VERBLUTEN
"DUMMSCHWÄTZER & DER KNALL" - Bernhard Schindler: MONOPOLY LÄSST DEN MITTELSTAND VERBLUTEN

