Newsletter-Versand nur mit vorheriger Einwilligung
22.03.2011 / ID: 7609
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com : Von einer solchen ausdrücklichen Einwilligung kann nach Auffassung des Oberlandesgerichts Thüringen jedoch nicht ausgegangen werden, wenn das Auswahlfeld, mit dem der Kunde seine Einwilligung für die Zusendung von Newslettern erteilt, - z. B. durch einen bereits gesetzten Haken - vorausgewählt ist. In einem solchen Fall liegt ein sog. passives "Nichterklären" vor, da der Kunde bei der Registrierung selbst aktiv werden muss, wenn er den sog. Newsletter nicht erhalten will.
So sieht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zur ausdrücklichen Einwilligung z. B. Folgendes vor:
"Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
Eine unzumutbare Belästigung ist u. a. stets anzunehmen bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt."
http://www.grprainer.com/Gewerblicher-Rechtsschutz.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.06.2026 | BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Weiterbildungspflicht bleibt: BVI begrüßt Kurskorrektur und fordert Ausbau
Weiterbildungspflicht bleibt: BVI begrüßt Kurskorrektur und fordert Ausbau
15.06.2026 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Vor den Ferien in den Urlaub - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Vor den Ferien in den Urlaub - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
14.06.2026 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Vortrag über Macht und Führung
Vortrag über Macht und Führung
12.06.2026 | Rentnerpflegehilfe in Deutschland: Unterstützung für Senioren im Alltag
Hilfe für Senioren im Alltag
Hilfe für Senioren im Alltag
11.06.2026 | ownsoft GmbH
„Kein Spiel ohne Regeln“: Kampagne wirbt für verlässliche Rahmenbedingungen der Inklusion
„Kein Spiel ohne Regeln“: Kampagne wirbt für verlässliche Rahmenbedingungen der Inklusion

