Foltervorwürfe grundsätzlich keine "Verhetzung" nach § 283 StGB so der Verfassungsgerichtshof
19.10.2012 / ID: 84183
Politik, Recht & Gesellschaft
Nach wie vor ausständig ist die anhängige verfassungsrechtliche Prüfung des Folterfalles Theiss u.w. seit 2009.
Unter § 283 StGB Foltervorwürfe zu sanktionieren - endgültig gefallen; behördliche Sanktionen welche sich auf Foltervorwürfe beziehen -verfassungsrechtlich unzulässig.
Beschwerdeführer stellten aufgrund jahrelanger Verfolgung von Folteropfern am 6.10.2011 einen Antrag auf Normkontrolle nach Art 140 B-VG zum erweiterten § 283 StGB an den Verfassungsgerichtshof.
Am 20.9.2012 stellte dieser fest, Foltervorwürfe sind keine Verhetzung gegen Behörden. Betroffene dürfen wegen sachlich - dokumentierten Folterbeschwerden nicht mehr staatlich mit Sachwalterschaften, Zwangsdelogierungen, Mindestsicherung, Führerscheinentzug, Gehaltsexekution usw. gegen Foltervorwürfe unter Druck gesetzt oder sanktioniert werden.
Die seit 2009 verfassungsrechtlich strittige Frage in Österreich, ob Folter und Misshandlungen von Justiz und Verwaltung bearbeitet werden müssen, wurde dem Verein Freiheit ohne Folter u.a. auch durch das EU Parlament am 11.10.2012 bestätigt. Folterbeschwerden bei nationalen Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften anzuzeigen - im vollen Umfang zulässig. Das Erheben von Foltervorwürfen, stellt keine psychische Erkrankung oder geistige Behinderung mehr dar.
http://freiheitohnefolter.de/
Menschenrechtsverein Freihheit ohne Folter
Dorfstraße 53/2 5081 Salzburg
Pressekontakt
http://freiheitohnefolter.de/
Menschenrechtsverein Freihheit ohne Folter
Dorfstraße 53/2 5081 Salzburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.10.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell…
ARAG Recht schnell…
06.10.2026 | ANINOVA e.V.
Tierquälerei bei Wiesenhof-Zulieferern: Staatsanwaltschaft ermittelt - Veterinäramt erstattet Strafanzeige
Tierquälerei bei Wiesenhof-Zulieferern: Staatsanwaltschaft ermittelt - Veterinäramt erstattet Strafanzeige
06.10.2026 | Vergiss Aids nicht e. V.
Spieglein, Spieglein …": Micaela Schäfer und Julian F. M. Stöckel brechen mit HIV-Test-Tabus
Spieglein, Spieglein …": Micaela Schäfer und Julian F. M. Stöckel brechen mit HIV-Test-Tabus
05.10.2026 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Neue Website familienrecht-wien.at gelauncht
Neue Website familienrecht-wien.at gelauncht
05.10.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
DEUTSCHE FINANCE Group: DF Deutsche Finance Fund 20 in Liquidation – Ihre Rechte als Anleger
DEUTSCHE FINANCE Group: DF Deutsche Finance Fund 20 in Liquidation – Ihre Rechte als Anleger

