Gehaltsverhandlungen
30.10.2012 / ID: 86033
Politik, Recht & Gesellschaft
Regierungsexperten zufolge sollen aufgrund des kräftigen Wirtschaftswachstums in den nächsten Jahren sehr viele zusätzliche Jobs entstehen. Fachkräfte, möglicherweise aber auch normale Arbeitskräfte, werden rar. Das eröffnet Arbeitnehmern gute Verhandlungsmöglichkeiten mit ihren bisherigen Arbeitgebern. Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzung und mehr Urlaub - viele Arbeitgeber werden sich anstrengen, um ihre Mitarbeiter zu halten.
Doch hat man als Arbeitnehmer ohne weiteres einen Anspruch auf ein höheres Gehalt, wenn die Konjunktur anzieht und der Profit des Unternehmens steigt? Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert, den vergrößerten Kuchen mit den Arbeitnehmern zu teilen?
Grundsätzlich gilt der Arbeitsvertrag. Nur wenn dort Lohnerhöhungen vorgesehen sind, kann der Arbeitnehmer diese auch beanspruchen. Einen allgemeinen Inflationsausleich kraft Gesetz gibt es nicht. Lohnerhöhungen sind aber auch dann fällig, wenn ein einschlägiger Tarifvertrag Anwendung findet und dieser solche vorsieht.
Ist auch das nicht der Fall, hat man als Arbeitnehmer schlechte Karten. Hier bleibt nur die Möglichkeit von Gehaltsverhandlungen. In wirtschaftlich flauen Zeiten wird man damit kaum Erfolg haben. Dann kann man schon froh sein, den Job zu behalten. Wenn aber Arbeitskräftemangel herrscht, sieht die Sache anders aus. Arbeitgeber werden hier gut überlegen, ob sie wegen allzu großer Knausrigkeit den Weggang eines wichtigen Mitarbeiters riskieren. Kommen auch diese Verhandlungen nicht zum Ziel, bleibt nicht viel Auswahl: Entweder man arbeitet für den alten Lohn weiter, oder man kündigt.
Arbeitnehmer, die kündigen wollen, haben hierfür grundsätzlich die im Arbeitsvertrag hierfür vorgesehenen Fristen einzuhalten. Wenn der neue Arbeitgeber drängelt, sollte man mit dem alten Arbeitgeber reden. Wenn man sich nicht einigt und einfach verfrüht die Arbeit abbricht, drohen grundsätzlich Schadensersatzansprüche des alten Arbeitgebers. Allerdings sind diese in der Praxis sehr schwer durchzusetzen. Arbeitnehmer müssen sich in der Regel nicht allzu sehr fürchten.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Nutzen Sie die aktuell gute Arbeitsmarktlage für eine Veränderung. Gerade wenn Sie dem Arbeitgeber während der Krise entgegengekommen sind (z.B. durch Kurzarbeit), können Sie jetzt gut argumentieren. Überreizen Sie Ihre Position aber auch nicht. Erpressungsversuche sind für das weitere gedeihliche Miteinander wenig tauglich.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Reisende soll man nicht aufhalten. Immer wieder erlebe ich in der Praxis Arbeitgeber, die gegenüber Arbeitnehmern, die gekündigt haben auf der Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Das sogar, wenn der Arbeitnehmer schon einen neuen Job hat. Was bringt das denn? So einem Arbeitnehmer muss man zwar den vollen Lohn zahlen. Aber wird er auch engagiert arbeiten? Wer diese Frage mit nein beantwortet, sollte den alten Arbeitnehmer ziehen lassen und das eingesparte Geld lieber für das Gehaltsangebot an neue Arbeitnehmer verwenden.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
(Büropark Ruhrallee, Bus 154 und 155, Haltestelle Hohefuhrstraße)
Tel. 0201-4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.11.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
11.11.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
11.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
10.11.2025 | Sepsishelden
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt

