Sicherungsübereignung als Sachsicherheit im Bankrecht
06.11.2012 / ID: 86949
Politik, Recht & Gesellschaft
Im Rahmen der Seminarveranstaltung (Arbeitskreis Kreditgewährung, praxisorientierter Zusammenschluss der Rechtsanwälte und Bankfachleuten) in den Räumen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner in Berlin, wurden die Fragen der Sicherungsübereignung diskutiert. Durch die Veranstaltung führten Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwältin Dana Wiest und Bankfachmann Alexander Bellgardt.
Die Sicherungsübereignung ist eine für die Praxis entwickelte Alternative zum altertümlichen - gesetzlich geregelten - Pfandrecht. Alexander Bellgardt, hierzu: "Pfandrechte werden heute selten vereinbart; Nachteile sind die Notwendigkeit, dass die Bank den Gegenstand in Besitz nehmen muss. Hieraus stellen sich logistische Fragen, außerdem ist die Sicherheit sehr teuer."
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte: "Aber die Besonderheit der Sicherungsübereignung wiederum ist, dass die Bank viel mehr Sicherheit erlangt als notwendig, im juristischen Sinn wäre. Sie ist voller Eigentümer und kann den Gegenstand im Sicherungsfall (Kreditkündigung) sofort verwerten. Die volle Rechtsstellung als Eigentümer hindert aber den Kreditkunden nicht, den sicherungsübereigneten Gegenstand auch im Wirtschaftsverkehr einzusetzen."
Folgende Punkte wurde im Seminar vertieft diskutiert:
Notwendigkeit Wegnahmerecht zu vereinbaren (Beitrag von Rechtsanwältin Dana Wiest)
Sicherungszweckvereinbarung (Ausführungen durch Herrn Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen)
Deckungsgrenze (Bankfachmann Alexander Bellgardt)
Entnahmeklausel und Anzeigenpflicht des Kunden bei Krisen rund um das Sicherungsgut (Beitrag Dana Wiest, Rechtsanwältin)
Verarbeitungsklausel (Dr. Thomas Schulte)
Die Rechts- und Bankpraxis bei Waren-Sicherungsübereignungsverträgen wurden intensiv von verschiedenen Standpunkten aus behandelt. Hier erörterten die Parteien den sachrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und steuerliche Fragen. Dabei ist dieses Thema sowohl rechtlich höchst interessant und zeitgleich rechtlich sehr umstritten, denn Kollisionsgefahren bei Vermieterpfandrecht und Sicherungseigentum, bei revolvierenden Globalsicherungen stellen eine nicht absehbare und im Vorfeld einstufende Gefahr dar.
Aus dem öffentlichen Recht folgten die Hinweise, dass der Sicherungseigentümer aber für Umweltschäden haften. Deshalb - so der Praxistipp des Bankfachmanns Alexander Bellgardt: "Ausreichender Versicherungsschutz und Umweltverträglichkeit des Sicherungsgutes müssen als Punkte geklärt werden."
V.i.S.d.P.:
Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030 - 715 206 70
Arbeitskreis Kreditgewährung Urteil Amtsgericht Dr. Schulte Sicherungsübereignung Bankrecht Umwelt Anzeige Recht Rechtsanwalt
http://www.dr-schulte.de
Dr. Schulte & Partner
Friedrichstrasse 133 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.dr-schulte.de
Dr. Schulte & Partner
Friedrichstrasse 133 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Dr. Thomas Schulte
12.01.2024 | Dr. Thomas Schulte
Identitätsdiebstahl beim Autokauf - Augen auf vor Betrügern
Identitätsdiebstahl beim Autokauf - Augen auf vor Betrügern
27.01.2023 | Dr. Thomas Schulte
US Supreme Court: bedeutende Entscheidung zur Meinungsfreiheit im Internet erwartet
US Supreme Court: bedeutende Entscheidung zur Meinungsfreiheit im Internet erwartet
22.01.2023 | Dr. Thomas Schulte
BGH Entscheidung: Klagezustellung an Internetriesen möglich?
BGH Entscheidung: Klagezustellung an Internetriesen möglich?
15.01.2023 | Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwaltshaftung - Die Falle der Fristversäumnis schnappt zu - Autor Valentin Schulte, stud. iur; Volkswirt
Rechtsanwaltshaftung - Die Falle der Fristversäumnis schnappt zu - Autor Valentin Schulte, stud. iur; Volkswirt
23.12.2022 | Dr. Thomas Schulte
Die Schufa: Datenspeicherung - Wer darf das?
Die Schufa: Datenspeicherung - Wer darf das?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

