Pressemitteilung von Michael Rainer

Steuerabkommen mit der Schweiz liegt wohl vorerst auf Eis


13.12.2012 / ID: 93217
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz wurde im deutschen Bundesrat wohl vorerst gestoppt. Aus diesem Grunde wird anscheinend auch der Streit zwischen beiden Ländern zunächst weitergehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Am 23.11.2012 fand die Abstimmung über das Steuerabkommen im Bundesrat statt. In der Abstimmung versagten einige Parteien dem Steuerabkommen wohl die Zustimmung. Das Abkommen wurde deshalb in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Dort soll nun über das Steuerabkommen beraten werden.

Durch das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sollte eine Nachversteuerung des in der Schweiz angelegten "Schwarzgeldes" erreicht werden. Hierbei ging der deutsche Staat anscheinend von Steuermehreinnahmen in Höhe von knapp 10 Milliarden Euro aus. Das "Schwarzgeld" sollte für den Zeitraum der letzten 10 Jahre rückwirkend mit 21 bzw. bis zu 41 Prozent pauschal besteuert werden.

Den Steuersündern wäre die Anonymität dadurch wahrscheinlich erhalten geblieben. Einige Parteien hielten das Abkommen jedoch anscheinend nicht für ausreichend. Das Steuerabkommen zwischen beiden Ländern liegt damit wohl vorerst auf Eis. Nicht alle waren anscheinend mit diesem Ergebnis zufrieden. Kritische Stimmen verwiesen beispielsweise auf die möglichen Verluste, die dem Staat durch eine mögliche Verjährung der Steueransprüche entstehen könnten.

In der Schweiz hatte das Steuerabkommen bereits alle parlamentarischen Abstimmungen durchlaufen. Die Schweiz scheint jedoch weiterhin guter Hoffnung hinsichtlich einer Einigung mit Deutschland zu sein. Im Jahre 2013 wird die Schweiz anscheinend auch mit Großbritannien und Österreich ähnliche Steuerabkommen schließen.

Unabhängig von der Entscheidung im deutschen Vermittlungsausschuss hat die Schweiz anscheinend bereits steuerliche Reformen eingeleitet. So wird die Schweiz in Zukunft wohl nur noch Vermögen verwalten, dessen Verlagerung in der Bundesrepublik angezeigt wurde.

Die Steuerhinterziehung kann enorme strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Viele deutsche Staatsbürger haben unversteuertes Vermögen in der Schweiz angelegt. Diesen ist im Zweifel eine Selbstanzeige anzuraten. Eine Selbstanzeige sollte jedoch nicht ohne vorherige rechtliche Beratung erfolgen. Außerdem ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts zu empfehlen.

Durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt besteht für den Anzeigenden im Einzelfall die Möglichkeit, Straffreiheit zu erlangen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige entfällt jedoch, sofern die Tat vorher von den zuständigen Behörden aufgedeckt werden sollte.

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.11.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
11.11.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 20
PM gesamt: 432.137
PM aufgerufen: 74.103.184