EURO CIRC begrüßt Beschneidungsgesetz
21.01.2013
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Interessengemeinschaft EURO CIRC begrüßt die Rechtssicherheit durch das Gesetz über die Beschneidung von Jungen. Mit der Annahme des Entwurfs der Bundesregierung am 12./14.12.2012 ist klar, dass Deutschland sich nicht isoliert: Nirgends auf der Welt ist die Jungenbeschneidung verboten. Der öffentliche Streit nach dem Kölner Verbotsurteil vom Mai 2012 flaute mit der Verabschiedung des Gesetzes ab. Weil die Diskussion zur Bekanntheit des Themas beigetragen hat, kann den verbreiteten Vorurteilen, Irrtümern und Unwahrheiten über die Vorhautbeschneidung noch besser begegnet werden. EURO CIRC informiert hierzu ehrenamtlich.
Für ihre Argumente verallgemeinern Beschneidungsgegner negative Auswirkungen in Einzelfällen. So behaupten sie, die Entfernung der Vorhaut habe traumatische Folgen für das Kind und irreversible Auswirkungen auf das seelische und körperliche Empfinden des Erwachsenen. Solchen nicht repräsentativen Feststellungen stehen seit Jahrtausenden bekannte Vorteile gegenüber, die vor allem nach Beschneidungen im Kindesalter wissenschaftlich nachgewiesen sind. So ist weltweit anerkannt, dass der Eingriff zahlreichen Erkrankungen vorbeugt; ähnlich wie Schutzimpfungen. Das Beschnittensein beeinträchtigt die subjektive Empfindungsfähigkeit nachweislich nicht; es kann sie vielmehr fördern. Die anerkannten Vorteile für Gesundheit und Sexualleben betreffen weltweit über eine Milliarde zumeist im Kindesalter beschnittene Jungen und Männer.
Ein alternativer Gesetzentwurf sah vor, den Eingriff erst ab dem 14. Lebensjahr zu erlauben. Für das Judentum ist seine Ablehnung von größter Bedeutung: Jüdische Knaben müssen an ihrem achten Lebenstag beschnitten werden, um am religiösen Leben teilzuhaben. Muslimen ist die Beschneidung vor der Pubertät wichtig. Das Ausbleiben der Rechtssicherheit hätte für beide Religionen das Ende religiöser und kultureller Identität in Deutschland, oder die Straffälligkeit bedeutet: Beschneidungen wären im Ausland oder unter medizinisch-hygienisch fragwürdigen Bedingungen durch nicht zertifizierte Beschneider unter Vernachlässigung des Kindeswohls durchgeführt worden.
EURO CIRC begrüßt, dass das Gesetz auch nicht-religiöse Gründe für den Eingriff erlaubt. Eltern, die ihren Sohn gemäß der jahrtausendealten guten Erfahrungen mit dem Beschnittensein aus z. B. prophylaktischen Gründen beschneiden lassen wollen, ist dies erlaubt. Genauso wie religiös motivierte Eltern müssen sie umfassend aufgeklärt werden, den erkennbaren Kindeswillen einbeziehen und der Eingriff muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen.
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