Champions-League-Finale: Versicherung zahlt nicht bei Angst
23.05.2013
Sport & Events
Kurz vor dem vor allem in Deutschland mit Spannung erwarteten Champions-League-Endspiel in London herrscht an der Themse Terrorangst. Am Mittwoch brachten zwei Männer im Stadtteil Woolwich einen britischen Soldaten auf offener Straße und am helllichten Tag um. Wenig später wurden mit Messern bewaffnete Männer in zwei Moscheen gesehen. Fußballfans aus vielen Ländern sind verunsichert. Eine Reiserücktrittskostenversicherung haben sicherlich die wenigsten. Eine solche Versicherung übernimmt auch nur in bestimmten Fällen die Kosten der Stornierung. Bei der Entscheidung ob man die gebuchte Reise antritt oder lieber zu Hause bleibt, ist Angst allerding ein schlechter Ratgeber.
Angst vor Terror
Die Vorfreude auf einen Trip ins Ausland kann arg getrübt werden, wenn man in den Nachrichten hören muss, dass am Zielort eine Bombe hochgegangen ist. Es ist durchaus verständlich, wenn man die gebuchte Reise dann lieber absagen möchte. ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass Angst vor Terroranschlägen nicht zwingend ein Rücktrittsgrund ist, und der vorsichtige Tourist die Stornokosten unter Umständen selber zahlen muss. Nur wenn so genannte Höhere Gewalt vorliegt, beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, innere Unruhen oder instabile Verhältnisse im Reiseland, kann der Urlaub kostenlos storniert werden. Einzelne terroristische Anschläge reichen hingegen nicht aus urteilte das Amtsgericht Bonn (AG Bonn, Az.: 18 C 47/98).
Angst vor Krankheiten
Das allgemeine Lebensrisiko muss grundsätzlich jeder Reisende selbst tragen und mit der Angst vor Krankheiten muss jeder selbst fertig werden. Da hilft auch keine Reiserücktrittskostenversicherung. ARAG Experten verweisen auf einen gerichtlich entschiedenen Fall: Eine Frau erfuhr von dem durch Mücken übertragbaren Chikunguya-Virus kurz nachdem ihr Ehemann für die ganze Familie einen Urlaub auf Mauritius gebucht hatte. Da das Inselparadies im Verbreitungsgebiet des exotischen Erregers liegt, erschrak die Dame - die Reise musste abgesagt werden. Dem Reiserücktrittskostenversicherer teilte der Ehemann mit, seine Frau habe sich derart geängstigt, dass sie an einer vorübergehenden psychischen Störung litt. Daher verlangte er die Erstattung der Stornokosten. Nach Ansicht der Assekuranz war aber nicht die psychische Störung der Frau ausschlaggebend für die Absage der Reise, sondern der exotische Virus. Da es nicht der Zweck einer Versicherung sein kann, vor Stornokosten zu schützen, die entstehen, weil der Urlauber spezifische Gefahren des Urlaubsortes zum Zeitpunkt der Buchung nicht kennt, lehnte die Assekuranz jede Zahlung ab. Dieser Sichtweise schlossen sich auch die angerufenen Richter an (AG München, Az.: 262 C 20636/06).
Wann zahlt die Reiserücktrittkostenversicherung?
Je nach Ausgestaltung des Vertrages kann der Versicherungsfall beispielsweise bei unerwarteter Krankheit und Unfällen, aber auch bei einer Impfunverträglichkeit eintreten oder wenn ein so genannter erheblicher Eigentumsschaden vorliegt - wenn einem z.B. das Haus abgebrannt ist. Manche Versicherungen bezahlen auch, wenn man sich den Urlaub wegen einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit nicht mehr leisten kann. Wichtig ist nach Auskunft der ARAG Experten: Kann man eine Reise nicht antreten, so muss man sie sofort stornieren und dies unverzüglich der Versicherung mitteilen, sonst verfällt unter Umständen der Versicherungsschutz. Dann bleibt man nicht nur auf den Stornogebühren sitzen, auch der Versicherungsbeitrag von etwa zwei bis drei Prozent der Reisekosten ist unter Umständen verschenkt.
Angst vor Defekt am Flieger
Es besteht auch kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises, wenn ein Flugzeug kurz nach dem Start wieder zum Heimatflughafen zurückkehrt, weil ein Defekt aufgetreten ist. ARAG Experten nennen so einen Fall, bei dem ein Passagier nach so einer Umkehr das Vertrauen in die Sicherheit der Maschine verloren hatte. Andernfalls, so meinten die Richter, könne ein einmal repariertes Flugzeug nie wieder eingesetzt werden (AG Düsseldorf, 46 C 15329/98).
Beinahe-Absturz
Gerade noch einmal mit dem Schrecken davongekommen waren die Passagiere eines Flugzeugs, die auf ihrer Rückreise von Antalya einen Beinahe-Absturz miterleben mussten. Der Erholungseffekt des Urlaubs war deren Meinung nach zunichte, darum klagte einer der Flugzeuginsassen auf Erstattung des gesamten Reisepreises von 1.100 Euro. Der Reiseveranstalter vertrat die Ansicht, dass durch einen Vorfall auf dem Rückflug nicht der gesamte Urlaubseffekt zunichte gemacht werden könne. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass durch den Vorfall durchaus der Erholungszweck gänzlich entfallen sein könne und wies die Sache an die Vorinstanz zur Feststellung zurück. (BGH, Az.: X ZR 93/07).
Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit
Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG
http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
Lindenstraße 14 50676 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Thomas Heidorn
29.07.2014 | Thomas Heidorn
Reisepreisminderung - Beschwerden richtig anbringen
Reisepreisminderung - Beschwerden richtig anbringen
24.07.2014 | Thomas Heidorn
Alles zur Abmahnung im Arbeitsrecht
Alles zur Abmahnung im Arbeitsrecht
21.07.2014 | Thomas Heidorn
Sukzessivadoption - Bundesrat macht den Weg frei
Sukzessivadoption - Bundesrat macht den Weg frei
14.07.2014 | Thomas Heidorn
Mit dem Haustier in den Ferienflieger
Mit dem Haustier in den Ferienflieger
07.07.2014 | Thomas Heidorn
MUT GEHÖRT DAZU!
MUT GEHÖRT DAZU!
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.01.2025 | Dienst der Buße und Heiligung
Erweckungskonferenz und Heilungsgottesdienst
Erweckungskonferenz und Heilungsgottesdienst
14.01.2025 | TV 1905 Mainzlar e.V.
TV 1905 Mainzlar e.V. vertritt Hessen bei der Verleihung der Sterne des Sports in Berlin
TV 1905 Mainzlar e.V. vertritt Hessen bei der Verleihung der Sterne des Sports in Berlin
14.01.2025 | COMPLEXcellence AG
Mit der eigenen Spielphilosophie in Führung gehen
Mit der eigenen Spielphilosophie in Führung gehen
10.01.2025 | The Nautilus Maldives
Padel Goes Malediven
Padel Goes Malediven
06.01.2025 | BEGASPORTS
Schockierende Vorwürfe gegen Nationalspieler Jonathan Tah
Schockierende Vorwürfe gegen Nationalspieler Jonathan Tah