Mit dem Auto zur Fußball-EM in Frankreich: höhere Bußgelder, andere Verkehrsregeln
31.05.2016
Sport & Events
Wiesbaden, 31. Mai 2016. Fußballfieber in Paris, Lille oder Saint-Denis: Viele deutsche Fans fahren mit dem Auto zur Europameisterschaft ins Nachbarland. Das Infocenter der R+V Versicherung rät, sich über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden zu halten und sich rechtzeitig auf den Weg zu machen. "Seit den Anschlägen im November 2015 gilt in Frankreich der Ausnahmezustand. Dazu gehören auch verstärkte Grenzkontrollen mit längeren Wartezeiten", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Hinzu kommen teilweise andere Verkehrsbestimmungen als in Deutschland - und bei bestimmten Vergehen deutlich höhere Bußgelder.
Besonders streng sind die Regeln zu Ablenkung am Steuer. "Suchen im Handschuhfach, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder andere Ablenkungen: Alles, was beim Autofahren stört, ist verboten. Wer beispielsweise auf einen Bildschirm schaut, muss mit Strafen von bis zu 1.500 Euro rechnen", so R+V-Experte Walter. Ebenfalls untersagt ist das Tragen von Kopfhörern. Bei einem Unfall oder einer Panne sollten Autofahrer die Warnblickanlage einschalten und das Warndreieck aufstellen, sofern sie sich dadurch nicht selbst in Lebensgefahr begeben. Anders als in Deutschland müssen alle Fahrzeuginsassen eine reflektierende Warnweste tragen, wenn sie den Wagen verlassen - nicht nur der Fahrer. Wer diese Vorschriften missachtet, wird mit einem Bußgeld bis zu 750 Euro bestraft.
Um die Abwicklung bei einem Unfall zu erleichtern, empfiehlt R+V-Experte Karl Walter, den Europäischen Unfallbericht mitzunehmen. "Die Formulare sind überall gleich. Jeder Unfallbeteiligte kann sie in seiner Landessprache ausfüllen. Für die Versicherungen dient der Bericht als Grundlage für die Regulierung des Schadens." Den Bericht können Fußballfans bei Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter http://www.gdv-dl.de bestellen.
Parken: Vorsicht Kralle
Ein Parkverbot ist in Frankreich oft durch einen gelben unterbrochenen Streifen am Fahrbahnrand gekennzeichnet. Ist der Streifen durchgezogen, bedeutet das ein zusätzliches Halteverbot. Wer dies nicht beachtet, muss damit rechnen, dass das Auto mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt wird. Gebührenfrei parken dürfen Autofahrer hingegen bei blauen Markierungen, den sogenannten "Zones bleues" - allerdings nur mit Parkscheibe.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen: Auf Landstraßen gelten 90 km/h, auf Autobahnen dürfen Autos höchstens 130 km/h fahren. Radarwarngeräte und Navigationsgeräte mit entsprechender Funktion sind grundsätzlich verboten. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder. Zudem ziehen die Polizisten das Gerät ein.
- Wie in Deutschland gilt auch in Frankreich eine Promillegrenze von 0,5. Fahranfänger dürfen in Frankreich maximal 0,2 Promille Alkohol im Blut haben. Zudem ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, einen Alkoholtest dabei zu haben.
- Autofahrer müssen in Frankreich festes Schuhwerk tragen - Flip-Flops und Co. sind verboten. Es droht ein Bußgeld von 75 Euro.
- Straßenbahnen haben in Frankreich immer Vorfahrt.
- In Frankreich sind fast alle Autobahnen und zahlreiche Schnellstraßen auch für Pkws gebührenpflichtig. Die Maut bezahlen Autofahrer direkt an der jeweiligen Straße.
- Auch wenn die Bußgelder nicht direkt vor Ort fällig sind, sollten Fußballfans lieber bezahlen. Denn die Bußgelder können seit Oktober 2010 auch im Nachhinein EU-weit vollstreckt werden.
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