Wieder-Inbetriebnahme & Wettbewerbsvorteil durch Sicherheit
19.03.2020
Sport & Events
Noch sind wir mitten in der Corona-Virus-Krise. Und dennoch ist für die Eventbranche, die Kultur- und Sportbranche, die Gastronomie und den Tourismussektor der Blick auf das Ende der Ausnahmesituation und somit auf den Neubeginn sehr wichtig. Gilt es doch die Umsatzeinbußen schnellstmöglich zu versuchen auszugleichen, mindestens jedoch zu beenden.
Weltweit sehnen sich die Menschen zurzeit auf zwei ihrer wichtigsten Grundbedürfnisse: Sicherheit und Freiheit. Diese werden bei Wiederanlaufen der Freizeitaktivitäten ein zentrales Ausschlagkriterium für die Besucher, respektive Kunden, sein. Wer Sicherheit vermittelt und herstellt, wird in dieser besonderen, surrealen Pandemie-Situation einen deutlichen Wettbewerbsvorteil haben.
1. (Bisherige) Sicherheitsstandards einhalten und 2. Ereignisspezifische (pandemiebezogene) Maßnahmen treffen
Vor allem in der Eventbranche ist Zeit immer eine Mangelressource. Bereits vor der Coronavirus disease 19 (CoViD-19) blieben viele sicherheitstechnischen und bauordnungsbehördlichen Vorgaben unerfüllt - seien es bauliche Brandschutzmaßnahmen oder die fehlende geregelte Funktionsbesetzung der Veranstaltungsleitung. Nun hat die Branche zwangsweise die notwendige Zeit, ihre baulich-technische Situation als auch die Organisationsstrukturen zu überprüfen.
Es bedarf jedoch den Mut zu investieren: Bei einer üblichen Rezession fällt die Wirtschaft in ein Loch, von dem niemand weiß wie tief es ist bzw. wie lange das Konjunkturtief anhält. Die aktuelle Rezession ist zweifelsohne hart, da sie die ganze globale Volkswirtschaft quer durch alle Branchen trifft. Neu ist jedoch, dass die Dauer besser abgesehen werden kann. Und hierbei ist sicher, die Krise wird kürzer als übliche Rezessionen. Doch wenn die Wirtschaft wieder anläuft, gehen die Menschen vorerst noch mit ihren frischen Eindrücken von einer bedrohlichen Umgebung außerhalb der eigenen vier Wänden durch das Leben. Ihr Vertrauen gewinnt der, wer sowohl ein sicheres Gefühl als auch eine solche Umgebung bieten kann. Aufgrund des gesteigerten Sicherheitsbedürfnisses steht dieser Aspekt wieder im Vordergrund - vor Preis und Trend. Um dies zu erreichen, gilt es individuell das Geschäft phasenmäßig wieder in Betrieb zu nehmen und hierbei ereignisspezifische Maßnahmen (Reinigung, Desinfektionsspender, geeignete Organisationsstruktur, Besucherbetreuung usw.) umzusetzen.
Welche ereignisspezifischen Maßnahmen sind notwendig ?
Ist die eigene Veranstaltung / Versammlungsstätte sicher ?
Neben der ohnehin vom Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 geforderten Gefährdungsbeurteilung (GBU), die in jedem Betrieb vom 1-Mann-Unternehmen bis zur Großindustrie, gefordert ist, hilft hierbei eine ereignisspezifische Gefährdungsbeurteilung. Eine speziell für Veranstaltungen in Anbetracht der Gefährdungen durch den SARS-CoV-2 Erreger entwickelte GBU stellt Ihnen das Sachverständigenbüro Jastrob kostenfrei zur Verfügung. Vertrauen Sie langjährigen Erfahrungen in der Veranstaltungsbranche und wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Experten für Besuchersicherheit.
(Kostenfreie) Gefährdungsbeurteilung: http://www.jastrob.de
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