Fußball EM: Wo werden die Preisgelder versteuert?
24.06.2024
Sport & Events

Wie werden die Preisgelder von der UEFA aufgeteilt?
Als Antrittsprämie gibt es für die 24 qualifizierten Nationalteams jeweils 9,25 Mio. Euro von der UEFA, dem europäischen Fußballverband. Dazu erhalten die 24 Mannschaften für jeden Sieg 1 Mio. und 500.000 Euro für jedes Unentschieden bei den Gruppenspielen. Den 16 Teams, die das Achtelfinale erreichen, winken jeweils 1,5 Mio. Euro. Das Viertelfinale bringt 2,5 Mio. Euro ein und für den Einzug ins Halbfinale gibt es 4 Mio. Euro für je vier Teams. Der Vizeeuropameister streicht ganze 5 Mio. ein und der Europameister kann sich über eine Siegesprämie in Höhe von 8 Mio. Euro für den Titel freuen. Insgesamt gibt es für den finalen EM-Sieger im Verlauf aller Spielrunden inklusive dreier Gruppensiege den Maximalbetrag von 28,25 Mio. Euro. Sollte Deutschland Europameister werden, fließt diese Summe von der UEFA an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und nicht an die Spieler.
Wieviel erhalten die Spieler von den Siegesprämien?
Die nationalen Verbände legen für ihr Land jeweils eigenständig fest, wie viel sie von den erfolgsbezogenen Preisgeldern ihren Mannschaftsspielern vertraglich zukommen lassen. Es wird also nur ein Teil davon an die Spieler weitergegeben. So soll jeder einzelne Spieler des deutschen EM-Kaders bei einem Gruppensieg 50.000 Euro erhalten. Der Einzug ins Viertelfinale bringt jedem doppelt so viel ein, das Halbfinale nochmals 50.000 Euro mehr. Erspielen sie den Vizeeuropameistertitel, dürfen sie sich über 250.000 Euro freuen. Im Falle des Titelgewinns erhält jeder die Rekordprämie von 400.000 Euro. Von den 28,25 Mio. zahlt der DFB somit 10,4 Mio. an die Spieler aus. Die Differenz sind Einnahmen des DFB, mit denen er u.a. die Ausgaben für die Spieler, z.B. Übernachtungskosten und Verpflegung, bestreitet oder die Finanzierung des DFB-Campus stützt.
Welches Land kassiert die Steuern aus der EM?
Wir haben dazu die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) befragt, die sich in Steuersachen auskennt. Die Nationalmannschaft für die EM wird aus Spielern von verschiedenen Clubs zusammengestellt. Der jeweilige Fußballclub, für den sie normalerweise vertraglich spielen, ist ihr Arbeitgeber. In dieser Funktion zahlt er seinen angestellten Spielern die Vereinsgehälter aus und ist für deren Besteuerung zuständig. Das gilt auch für die Prämien, welche die Spieler vom DFB erhalten. Der Heimatverein müsste die Steuern abführen, solange es ein deutscher Profi-Club ist.
Da sich der DFB die besten Spieler aus allen Clubs holt, sind das alle Spitzenverdiener. Mit einem Jahresgehalt von 1,4 Mio. Euro zählt Maximilian Mittelstädt ebenso dazu wie Manuel Neuer mit seinen 21 Mio. Euro oder Toni Kroos mit mehr als 24 Mio. Euro. Daher kommt bei der Versteuerung der Preisgelder der Spitzensteuersatz in Höhe von 45 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zum Tragen. Sozialabgaben spielen hier keine Rolle mehr, da die Beitragsbemessungsgrenzen mit dem Grundgehalt überschritten sind. Bei einem EM-Sieg fallen so für jeden Spieler auf die Prämie von 400.000 Euro insgesamt 189.900 Euro Steuern an.
Steuerberater und Vorstand Tobias Gerauer erklärt zudem, dass Spieler anderer europäischer Nationalmannschaften bei internationalen Löhnen die Beträge normalerweise in dem Land versteuern müssen, in dem sie entstanden sind. Somit hat Deutschland als Austragungsland dem Grunde nach das Besteuerungsrecht, was nicht gleichzeitig bedeutet, dass alle Nationalteams die Prämien in Deutschland versteuern. Hierfür müsste man wissen, welche Steuererleichterungen und Steuererlasse das Bundesministerium der Finanzen ausgesprochen hat.
Die Einnahmen der UEFA jedenfalls werden größtenteils steuerfrei belassen, wobei über die exakte Höhe bislang von Regierungsseite geschwiegen wird. Ob das ebenfalls für die Preisgelder der nationalen Fußballverbände gilt, ist ebenso unbekannt. Allgemein gilt für Mannschaftssportarten ein kompletter Steuererlass, wenn dieser im Gegenzug im jeweiligen ausländischen Staat für in Deutschland ansässige Sportler und Clubs auch gilt. Welche Steuererlasse und Steuernachlässe für die Fußball-EM zugesagt wurden, werden wir aufgrund des Steuergeheimnisses wohl leider nicht erfahren.
www.lohi.de/steuertipps
(Bildquelle: Melinda Nagy/stock.adobe.com)
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