Thema Pferderecht - Was Reiter zu Pferdekauf, Tierhalterhaftung und Tiermedizinrecht wissen sollten
21.02.2011
Sport & Events
Hamburg, 21. Februar 2011 - Solange beim Pferdekauf, Reiten, im Umgang mit dem Pferd und im Pensionsstall alles komplikationslos verläuft, gibt es keinen Grund zur Beanstandung. Probleme beginnen, wenn das gerade erworbene Prachtstück lahmt, das Pferd einen Schaden verursacht, schimmeliges Heu zu Koliken oder schlecht gemistete Boxen zu Strahlfäule führen. Auf seiner neuen Website informiert Rechtsanwalt Lars Jessen über eine Vielzahl interessanter Fragestellungen und Themen rund um das Pferderecht.
Die zentralen Themen im Rahmen des Pferderechtes sind Kauf-, Haftungs- und Versicherungsrecht. Hier geht es zum Beispiel um den Dauerbrenner "Rechte und Pflichten beim Pferdekauf" und das hartnäckige Gerücht, der Käufer könne ein Pferd auch nach zwei Jahren noch zurückgeben, wenn es lahmt. Weitere Fragen sind unter anderem, ob und warum der Tierhalter Schäden ersetzen muss, die sein Pferd angerichtet hat oder wann der Pensionsstallbetreiber zur Kasse gebeten werden kann, wenn sich ein Pferd in einer unsachgemäß ausgestatteten Box verletzt hat.
Eine ebenso wichtige Rubrik widmet Rechtsanwalt Lars Jessen dem umfangreichen Gebiet des Tiermedizinrechtes: Welche Rechte und Pflichten hat der Tierarzt? Muss er Schadensersatz bezahlen, wenn er eine Stute trotz unsauberer Tupferprobe besamt und sie das Fohlen verliert? Wie genau muss der Tierarzt vor Behandlungen oder gar Operationen aufklären - und sollte man sich mit wenig Auskunft zufrieden geben?
Der Leser findet die Themen einerseits als ausführliche Informationstexte, andererseits auch in Form von Fallbeschreibungen, die Rechtsanwalt Lars Jessen teilweise im Laufe seiner eigenen, mittlerweile 20jährigen Rechtspraxis erlebt hat.
Pferderecht Reiterrecht Tiermedizinrecht Tierhalterhaftpflicht Pferdehaftpflicht Haftpflicht Tierhüter Tierhüterhaftung Luxustier Nutztier
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Rechtsanwalt Lars Jessen
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