Pressemitteilung von Doris Jessen

Pferderecht: Schlechtes Futter - wer haftet für Erkrankungen oder Tod?


Sport & Events

Hamburg, 8. März 2011 - Der Dioxinskandal ließ auch Pferdebesitzer aufhorchen: Können Dioxin oder eventuellen andere Futtermittelverunreinigungen fertig gekauftes Pferdefutter belasten? Wer haftet, wenn das Futter verdorben ist?
Rechtsanwalt Lars Jessen informiert auf seiner Webseite zum Thema Pferderecht http://www.Rechtsanwalt-Jessen.de über ein Thema, das jeden Pferdehalter betreffen kann.

Der Kauf von Futter folgt den gleichen Regeln wie Kauf anderer Produkte: Ist das Futter mangelhaft, schuldet der Verkäufer zunächst Nacherfüllung. Das bedeutet, dass er einen neuen Futtersack zu liefern hat, neues einwandfreies Heu oder Stroh. Werden durch das verdorbene Futter Krankheiten verursacht, kann der Verkäufer unter Umständen auch für diese Schäden haften.

Die erste Frage bei einem Schadensersatzanspruch ist, ob der Verkäufer oder Stallbetreiber, der dem Einsteller mit dem Einstellvertrag auch Futter verkauft, vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Das große Problem für den Tierhalter ist es, erstens eine Schädigung des Tieres nachzuweisen und zweitens zu beweisen, dass diese Schädigung auf das verdorbene Futter zurückzuführen ist.
Dioxin z.B. erhöht die Krebsgefahr. Ob tatsächlich jemals Krebs auftreten wird, ist fraglich. Schimmeliges Heu kann Koliken oder Allergien hervorrufen. Diese Krankheiten treten aber nicht unbedingt sofort auf.

Kommt es nun aber tatsächlich zu einer Kolik oder zu einer Allergie, ist zu beweisen, dass diese Gesundheitsbeeinträchtigung auf das mangelhafte Futter zurückzuführen ist. Dieser Beweis ist meistens außerordentlich schwierig zu führen.

Bei einer Botulin-Vergiftung ist der Zusammenhang klar und einfach herzustellen, bei einer Kolik hingegen sehr schwer, entsprechend unterschiedlich fallen die Gerichtsurteile aus: So war das Oberlandesgericht Karlsruhe nach Anhörung eines Sachverständigen davon überzeugt, dass das eigenmächtige Verfüttern von Heu eine Kolik verursacht hat.
In einem Prozess vor dem OLG Celle meinte der Sachverständige, es spreche allenfalls eine 50-prozentige Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Kolik dadurch verursacht worden sei; dementsprechend lehnte das Gericht eine Haftung ab.

Ausführliche Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund ums Pferderecht sind auf http://www.Rechtsanwalt-Jessen.de veröffentlicht.
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Rechtsanwalt Lars Jessen
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