Bettensteuer belastet Geschäftsreisende
14.06.2011
Tourismus & Reisen
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat jetzt entschieden, dass die Bettensteuer rechtmäßig ist und auch für Geschäftsreisende gilt. Der GeschäftsreiseVerband VDR bedauert die richterliche Entscheidung. "Die Bettensteuer der Kommunen wirkt dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz entgegen", so VDR-Präsident Dirk Gerdom. "Bund und Länder wollen die Hoteliers durch die gesenkte Mehrwertsteuer entlasten, jetzt packen Kommunen wie Köln, Trier und Bingen mit ihrer Bettensteuer wieder einen drauf."
Nach Meinung der Richter handele es sich bei der "Kulturförderabgabe" nicht um eine zweckgebundene Abgabe, sondern um eine örtliche Aufwandsteuer. Diese dürfe von den Kommunen erhoben werden auf Ausgaben für den persönlichen Lebensbedarf, die über den Grundbedarf hinausgehen. Eine Hotelübernachtung sei eine solche zusätzliche Ausgabe, so die Koblenzer Richter, das gelte auch für beruflich veranlasste Übernachtungen. Geklagt hatten zwei Hoteliers aus Trier und Bingen, die sich gegen die zusätzliche Belastung von ein bis drei Euro Bettensteuer pro Übernachtungsgast wehren wollten.
Gerdom weist außerdem darauf hin, dass willkürliche Abgaben wie die Bettensteuer mobilitätshemmend wirken und den wirtschaftlichen Aufschwung bremsen können. Schon jetzt seien die Kosten für Geschäftsreisen in den Unternehmen seit der Einführung der unterschiedlichen Mehrwertsteuer bei Hotelübernachtungen um etwa sechs Prozent gestiegen. "Der VDR fürchtet, dass angesichts der klammen Haushaltslage viele Kommunen nachziehen werden. Das wird nicht nur Auswirkungen auf die Geschäftsreisebranche haben, sondern auch auf Deutschland als Reiseziel für in- und ausländische Touristen", so Dirk Gerdom.
Eine Revision des Urteils ist möglich - sie müsste in nächster Instanz beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.
Frankfurt am Main, den 6. Juni 2011
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