Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Reiserecht
03.02.2015 / ID: 186479
Tourismus & Reisen
Ein Kreuzfahrtanbieter darf nicht damit werben, dass seine Kreuzfahrten "vier Sterne" haben - weil es für Schiffsreisen gar kein anerkanntes "Sternesystem" gibt. Dies stellte der D.A.S. zufolge das Landgericht Hanau fest. Nach dem Gericht ist eine solche Werbung eine Irreführung des Verbrauchers.
LG Hanau, Az. 7 O 397/14
Hintergrundinformation:
In der Reisebranche wird gerne mit vollmundigen Versprechungen geworben. Es gibt eine Reihe von Gerichtsurteilen dazu, was zulässig ist und was nicht. Einerseits können Reisende oft Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen, wenn dieser Versprechungen aus dem Katalog nicht erfüllt. Andererseits können aber auch Konkurrenten oder Wettbewerbsvereine eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vornehmen, wenn sie der Meinung sind, dass ein Unternehmen durch irreführende Werbung die Kunden allzu sehr aufs Glatteis führt. Der Fall: Der Veranstalter einer einwöchigen Donau-Kreuzfahrt hatte im Internet damit geworben, dass sein Flusskreuzfahrtschiff "vier Sterne" hätte. Ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen sah darin eine Irreführung des Verbrauchers, da es ein Bewertungssystem mit Sternen nur im Hotelbereich gibt. Es kam zu einer Abmahnung und schließlich zu einem Gerichtsverfahren. Das Urteil: Nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung bestätigte das Landgericht Hanau die Ansicht des Verbandes. Zwar habe die Kreuzfahrtgesellschaft vor Gericht darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Eigenbewertung, also die eigene Einschätzung des Unternehmens über sein Schiff, handele. Dies könne der Reiseinteressent jedoch nicht erkennen, weil auf den Internetseiten meist kommentarlos auf die vier Sterne hingewiesen werde. Erst auf der fünften Seite werde erklärt, dass dies eine Eigenbewertung sei. Dies sei nicht ausreichend. Die Bezeichnung sei hier irreführend. Bei derartigen Aussagen muss dem Urteil zufolge von Anfang an klar darauf hingewiesen werden, dass es sich nicht um ein offizielles Bewertungssystem, sondern um eine Selbstbewertung handelt.
Landgericht Hanau, Urteil vom 01.09.2014, Az. 7 O 397/14
Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Verbraucher LG Hanau-Urteil Reiserecht Kreuzfahrschiff vier Sterne Selbstbewertung Sternesystem
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Dr. Monika Stobrawe
04.05.2015 | Dr. Monika Stobrawe
"Wohnung an Touristen vermieten" - Verbraucherinformation der D.A.S. Rechtsschutzversicherung
"Wohnung an Touristen vermieten" - Verbraucherinformation der D.A.S. Rechtsschutzversicherung
04.05.2015 | Dr. Monika Stobrawe
D.A.S. Stichwort des Monats Mai: Haftung des Steuerberaters
D.A.S. Stichwort des Monats Mai: Haftung des Steuerberaters
28.04.2015 | Dr. Monika Stobrawe
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
27.04.2015 | Dr. Monika Stobrawe
"Diebstahlschutz für Motorräder und Mofas" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
"Diebstahlschutz für Motorräder und Mofas" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
23.04.2015 | Dr. Monika Stobrawe
"Wer zahlt Sturmschaden am Pkw?" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S.
"Wer zahlt Sturmschaden am Pkw?" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.08.2025 | Ferienwohnung Drachennest
Ferienwohnung Drachennest in Vorarlberg: Idylle trifft Komfort und Grenznähe
Ferienwohnung Drachennest in Vorarlberg: Idylle trifft Komfort und Grenznähe
18.08.2025 | Zandvoort Marketing
Zandvoort Racefestival: Küstenort feiert Formel 1-Rennparty des Jahres
Zandvoort Racefestival: Küstenort feiert Formel 1-Rennparty des Jahres
18.08.2025 | ARAG SE
Urlaubs-Mitbringsel mit Risiko
Urlaubs-Mitbringsel mit Risiko
15.08.2025 | Parkhotel Schillerhain GmbH
15 Jahre Gastfreundschaft mit Vision
15 Jahre Gastfreundschaft mit Vision
15.08.2025 | Jahn & Partner
Jahn & Partner bringt maßgeschneiderte Dauercamping-Versicherung auf den Markt
Jahn & Partner bringt maßgeschneiderte Dauercamping-Versicherung auf den Markt
