"Pflegebedürftige auf Reisen" - Expertengespräch der ERV
10.03.2015 / ID: 189700
Tourismus & Reisen
Einen Urlaub mit einem Freund oder Angehörigen, der unter alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen leidet, traut sich nicht jeder zu. Dabei sind Reisen für pflegebedürftige Menschen und ihre Begleiter gut möglich. Denn inzwischen gibt es ein breites Spektrum spezialisierter Reiseanbieter. Allerdings steht und fällt ein solcher Urlaub mit der richtigen Planung. Die wichtigsten Fragen beantwortet Birgit Dreyer, Expertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).
Dem Alltag entfliehen, die Seele baumeln lassen - das wünschen sich auch Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Wie können Angehörige pflegebedürftige Reisende auf das Abenteuer Urlaub vorbereiten?
Pflegebedürftigkeit ist kein Grund, auf Reisen zu verzichten. Das A und O für einen gelungenen Urlaub ist eine sorgfältige Planung. Die Auswahl von Ziel und Art der Reise sollte sich nach den Ansprüchen des pflegebedürftigen Mitreisenden richten. Wer gesundheitlich unter starken Beeinträchtigungen leidet, fährt am besten mit einem spezialisierten Veranstalter, der einen medizinisch begleiteten Urlaub anbieten kann. Gehbehinderte benötigen barrierefreie Zimmer, Aufzüge und Rampen. Im nächsten Schritt ist zu klären, wie sich die Pflege am Urlaubsort organisieren lässt. Es gibt inzwischen auch sogenannte Pflegehotels, in denen hilfebedürftige Urlauber und ihre Begleiter ganz entspannt Ferien machen können. Was Angehörige oft nicht wissen: In vielen Fällen trägt die Pflegekasse bei solchen Reisen einen Teil der Kosten. Es empfiehlt sich generell eine ausführliche Beratung, etwa bei einem Reiseanbieter, der Erfahrung mit pflegebedürftigen Reisenden hat. Als erste Anlaufstelle bieten sich die örtlichen Pflegeinformationsbüros an. Grundsätzlich gilt: Je sorgfältiger die Vorbereitung, umso geringer das Risiko, dass es unterwegs zu Problemen kommt.
Ein Flug gemeinsam mit einer pflegebedürftigen Person dürfte vielen Menschen schwierig erscheinen. Was kann die Begleitperson tun, um die Reise für sich und ihren Angehörigen oder Freund zu erleichtern?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass ältere, gebrechliche oder behinderte Menschen eine Flugreise unternehmen. Allerdings kommt es auch hierbei auf die richtige Vorbereitung an. Zuallererst steht ein Termin beim Hausarzt an: Der Betroffene sollte sich ausführlich beraten lassen und abklären, ob es aus medizinischer Sicht Einwände gegen einen Flug gibt. Ohnehin empfiehlt sich bei älteren, behinderten oder chronisch kranken Menschen ein umfassender Gesundheitscheck - gerade wenn die Reise in ferne Länder gehen soll. Nicht nur der Flug, auch das fremde Klima und die Zeitumstellung können zur Strapaze werden. Hat der Arzt keine Bedenken, kann es losgehen. Hilfreich ist aber, der Airline schon bei der Buchung mitzuteilen, welche Einschränkungen bestehen. Die Reisenden sollten außerdem möglichst früh klären, in wie weit es Unterstützung für hilfebedürftige Fluggäste gibt, zum Beispiel einen Rollstuhl-Service am Flughafen. Im Flugzeug selbst ist es generell wichtig darauf zu achten, genug zu trinken - sonst droht eine Austrocknung der Schleimhäute.
Ist es möglich, auch mit Demenzkranken auf Reisen zu gehen?
Die Antwort hängt sehr stark vom jeweiligen Fall und von der Schwere der Erkrankung ab. Es gibt durchaus Demenzpatienten, vor allem im Anfangsstadium, die noch gerne verreisen. Andere sind eher ängstlich veranlagt und fühlen sich vielleicht nur an Ferienorten wohl, die sie schon aus ihrer Kindheit oder Jugend kennen. Wieder anderen würde eine Reise keinerlei Freude machen, weil sie am liebsten zu Hause sind - dies sollten die Angehörigen auch respektieren. Wer sich zu einer Reise mit einem Demenzkranken entschließt, sollte aber unbedingt sicherstellen, dass am Zielort rund um die Uhr geschultes Fachpersonal zur Verfügung steht. Denn der Betreuungsbedarf von Demenzpatienten kann fernab ihrer vertrauten Umgebung drastisch steigen. Hilfreich ist auch, auf Reisen an gewohnten Ritualen wie festen Essenszeiten oder dem allabendlichen Kartenspiel festzuhalten, um den Betroffenen Sicherheit zu vermitteln. Ob sie sich später an den Urlaub erinnern, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass sie den Moment genießen können - die Sonne auf der Haut, den Sand unter den Füßen. Informationen über Angebote und Veranstalter gibt es etwa über die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unter http://www.deutsche-alzheimer.de
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Kurzfassung:
6 Tipps zur Reiseplanung für Pflegebedürftige und Angehörige
von Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung)
1. *Die Pflegekasse übernimmt bei Reisen mit Pflegebedürftigen in vielen Fällen einen Teil der Kosten.
2.*Es empfiehlt sich bei Flugreisen, der betreffenden Airline im Vorfeld mitzuteilen, welche Einschränkungen bestehen.
3.*Spezialisierte Reiseveranstalter und Pflegehotels bieten gesundheitlich beeinträchtigten Menschen einen medizinisch begleiteten Urlaub an.
4.*Angehörige von Gehbehinderten sollten bei ihrer Urlaubsplanung gezielt auf Hotels mit barrierefreien Zimmern, Aufzügen und Rampen achten.
5.*Begleiter von Demenzkranken sollten sicherstellen, dass am Urlaubsort rund um die Uhr geschultes Fachpersonal zur Verfügung steht.
6.*Pflegeinformationsbüros beraten rund um den Urlaub mit Pflegebedürftigen. Unter http://www.deutsche-alzheimer.de informiert die Deutsche Alzheimer Gesellschaft über Angebote und Veranstalter von Reisen mit Demenzkranken.
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