Pressemitteilung von Frieder Bechtel

Mit dem Mietwagen geblitzt: Bußgeld-Tücken im Ausland


05.04.2016 / ID: 222907
Tourismus & Reisen

(Mynewsdesk) Tempo- und Parkverstöße gehören zu den häufigsten Gründen für Bußgeldbescheide aus dem Ausland. Oft weichen die Geldstrafen jedoch deutlich von denen in Deutschland ab und werden dadurch nicht selten zum kostspieligen Ärgernis. Das Portal billiger-mietwagen.de hat sich häufig verhängte Bußgelder in anderen Ländern genauer angesehen und gibt Tipps, worauf Mietwagen-Reisende im Ausland besonders achten müssen.

- Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h: In Deutschland kostet dieser Verstoß maximal 35 EUR. In Italien hingegen werden hierbei mindestens 170 EUR und damit mehr als das Vierfache fällig. Richtig teuer wird zu schnelles Fahren in Norwegen. Dort beginnen die Bußgelder bei 420 EUR und sind somit zwölfmal so hoch wie in Deutschland.

- Falschparken: Auch die Mindestbußgelder für Falschparken sind im Ausland oft um einiges teurer. In Deutschland beginnen die Strafen bei 10 EUR, in Italien bereits bei 40 EUR. Spitzenreiter sind Norwegen und die Niederlande. Dort beginnen die Bußgelder für falsch geparkte Fahrzeuge bei 90 EUR.

- Handy am Ohr: Wer in Deutschland beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung erwischt wird, muss mit 60 EUR Strafe rechnen. In den Niederlanden wird es wesentlich teurer. Mit 230 EUR beläuft sich hier das Bußgeld auf das Vierfache.

- Zona Traffico Limitato (ZTL) in Italien: Hierbei handelt es sich um Fahrverbotszonen für den touristischen Kraftfahrzeugverkehr in Innenstädten und Ortskernen. Die Schilder weisen nur auf Italienisch auf das Fahrverbot hin und werden von Touristen oft nicht verstanden. Wer unbeabsichtigt in der ZTL Auto fährt, bekommt einen Bußgeldbescheid über mindestens 74 EUR. Wichtig zu wissen: Fährt man beispielsweise bei der Parkplatzsuche immer wieder erneut in die ZTL, wird das Bußgeld jedes Mal aufs Neue fällig.

- IG-L auf Autobahnen in Österreich: Die Abkürzung IG-L steht für "Immissionsschutzgesetz Luft" und wird aufgrund einer zu hohen Schadstoffbelastung auf manchen Streckenabschnitten neben dem Tempolimit auf der elektronischen Beschilderung angezeigt. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in IG-L-Abschnitten erhöht sich die Strafe um bis zu 75 % im Vergleich zum regulären Bußgeld.

Autofahrer, die mit einem Mietwagen unterwegs sind, müssen zusätzlich zum Bußgeld mit Bearbeitungsgebühren seitens der Autovermietung rechnen. Diese betragen je nach Land und Vermieter zwischen 30 EUR und 65 EUR pro Strafzettel. Besonders in der Zona Traffico Limitato in Italien kann hier bei mehrmaligem Befahren eine beachtliche Summe zusammenkommen.

"Autovermietungen haben keine Informationspflicht zu besonderen Verkehrsbestimmungen im jeweiligen Land. Deshalb informieren wir unsere Kunden vor Reisebeginn per E-Mail über entsprechende Regelungen in der Urlaubsregion", erklärt Frieder Bechtel von billiger-mietwagen.de. Bemerkt man den Verstoß selbst (Blitzer, Strafzettel am Auto etc.), können Bearbeitungsgebühren durch die Autovermietung umgangen werden, indem der Mietwagen-Reisende das Bußgeld direkt bei der örtlichen Polizei bezahlt. (PM-ID: 200)

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