Böses Ende für den Traumurlaub: Kuriose Verkehrsregeln im Ausland
02.05.2016
Tourismus & Reisen
München, 02.05.2016 (sm) - Obwohl die Deutschen ihr Auto lieben und die deutsche Justiz im allgemeinen nicht gerade für ihre lasche Handhabe bekannt ist, werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung hierzulande teilweise nicht annähernd so hart bestraft, wie in anderen Ländern. Oder hätten Sie gewusst, dass Sie in der Schweiz fürs "Rasen" ins Gefängnis wandern können oder in Dänemark und Italien Ihr Auto zwangsversteigert werden kann, wenn Sie mit zu viel Alkohol am Steuer erwischt werden? Niall McDevitt, Geschäftsführer von Auto Europe klärt zu den ungewöhnlichsten Verkehrsverstößen im Ausland auf und weiß, was Urlauber auch abseits von Gefängnis und Enteignung erwarten kann.
Herr McDevitt, welche Gefahren lauern denn grundsätzlich für deutsche Autofahrer, wenn sie mit dem (Miet-) Wagen im Ausland unterwegs sind?
Das A und O ist natürlich, sich vor dem Urlaub über die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes zu informieren. Wer nicht weiß, welche Regeln es zu beachten gilt, kann sich natürlich auch nicht daran halten. Eine kleine Online-Recherche vorab kann hier einen großen Unterschied machen.
Zu welcher Grundausstattung raten Sie, wenn es mit dem PKW ins europäische Ausland geht?
Dass es bei vielen unserer Nachbarn eine Warnwesten-Pflicht gibt, weiß mittlerweile sicherlich Jeder. Zur Sicherheit macht es Sinn einfach für jeden Mitfahrer eine Weste an Bord zu haben, ebenso einen Verbandkasten und zwei (!) Warndreiecke. Etwas ungewöhnlich: In manchen Ländern muss sogar ein Feuerlöscher mit. So zum Beispiel in Polen. Diese Regelung gilt zwar nur für in Polen zugelassene Fahrzeuge, sodass sie zumindest mit dem eigenen PKW auf der sicheren Seite sind. Wenn Sie allerdings in Polen einen Wagen mieten, gilt die Feuerlöscher-Pflicht auch für Sie. Die gute Nachricht: Wer über Auto Europe einen Mietwagen im Ausland leiht, erhält ihn grundsätzlich mit der richtigen Ausstattung, sprich: Ist eine Warnweste oder ein Feuerlöscher vorgeschrieben, erhalten Sie diesen auch an Ihrer Mietwagenstation vor Ort. Wer allerdings mit dem Mietwagen in ein anderes Land einreist, muss für die dortigen Regeln ggf. selbst vorsorgen. Auch hier besteht aber die Möglichkeit vom Vermieter die entsprechende Ausrüstung zu erhalten. So oder so muss die geplante Grenzüberfahrt dem Verleiher bei Reiseantritt mitgeteilt werden.
Welche Verkehrsregeln und Strafen anderer Länder finden Sie besonders absurd?
Etwas ungewöhnlich finde ich zum Beispiel, dass es in Norwegen verboten ist im eigenen Auto zu rauchen - allerdings nicht generell, sondern nur innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Hier vermischt sich offenbar die Gesundheitsvorsorge mit der Straßenverkehrsordnung. Wobei es sicherlich nicht schadet, beim Fahren beide Hände am Lenkrad zu haben und keine Zigarette zu halten. Bei Zuwiderhandlung werden ganze 175 Euro Strafe fällig, dieselbe Summe, die auch beim Telefonieren während der Fahrt droht.
In England wird es gleich doppelt kurios: Hier ist es zwar erlaubt, das Fahrzeug am Straßenrand abzustellen um bei einem dringenden Bedürfnis auszutreten - allerdings muss man dabei die rechte Hand am Fahrzeug lassen. Tatsächlich droht ein Bußgeld, wenn dies nicht der Fall ist. Allerdings: Sollte der Polizist, der Ihnen das Knöllchen ausstellen will seine Dienstmütze nicht tragen haben Sie Glück! Die Kopfbedeckung weist englische Polizeibeamte als staatliche Autorität aus und ohne die dürfen keine Strafzettel verteilt werden. Also unbedingt die Augen offen halten!
Besonders ärgerlich wird es für Urlauber, wenn sie bei einem Verstoß mit der in Deutschland üblichen "harmlosen" Strafe rechnen, im Ausland aber landesüblich deutlich härter bestraft werden. Kennen Sie hier ein typisches Beispiel?
Ganz klassisch, weil besonders uneinheitlich, ist die Promillegrenze und die damit verbundenen unterschiedlichen Bußgelder und Strafen. In Dänemark kann es bis zu einer Geldstrafe von einem ganzen Monatsgehalt kommen und in Großbritannien kann ein Promilleverstoß bis zu 7.010EUR kosten. Das ist allerdings noch gar nichts, wenn man bedenkt, dass in anderen Ländern sogar eine Zwangsversteigerung ihres Autos oder eine Freiheitsstrafe drohen. Bei mehr als 2,0 Promille - was zugegeben auch ein wirklich hoher Alkoholpegel ist, kann das ihr Fahrzeug in Dänemark enteignet und zwangsversteigert werden. In Schweden droht eine Gefängnisstrafe (ab 1,0 Promille), ebenso in Italien (1,5 Promille) und Spanien. (1,2 Promille) In Italien kann ihr Fahrzeug ebenfalls versteigert werden, allerdings nur, wenn der Fahrer auch der Fahrzeughalter ist. Wir raten natürlich grundsätzlich gerade im Urlaub komplett auf Alkohol am Steuer zu verzichten, gerade weil der Urlauber ja nicht nur mit anderen Verkehrsregeln und einer unterschiedlichen Beschilderung, sondern auch mit einer ungewohnten Umgebung zurechtkommen muss.
Zur Übersicht finden Sie hier eine kleine Liste der Alkohol-Obergrenzen in den europäischen Nachbarländern:
Großbritannien: 0,8 Promille
Österreich, Schweiz, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Spanien, Niederlande, Finnland, Schottland, Dänemark, Türkei: 0,5 Promille
Polen, Schweden: 0,2 Promille
Ungarn, Tschechien: 0,0 Promille
Quelle: Bußgeldkatalog des ADAC
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