"Regeln für das Handgepäck bei Flugreisen" - Expertengespräch der ERV
04.05.2016 / ID: 226196
Tourismus & Reisen
Die neue Fotokamera, das sizilianische Olivenöl oder die teure Creme: Wertvolles, Mitbringsel und Gegenstände für den täglichen Bedarf sollten auf Reisen gut verstaut sein. Am besten im Handgepäck, da haben Urlauber ihre Habe stets im Blick. Doch nicht alles dürfen Passagiere mit an Bord eines Flugzeugs nehmen. Spätestens beim Sicherheits-Check kann das ein oder andere Reiseutensil in der Tonne landen. Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung), beantwortet häufige Fragen von Flugreisenden.
Was gehört ins Handgepäck, was müssen Passagiere in den Koffer packen?
Wertgegenstände, Laptop, wichtige Medikamente, Geld, Schlüssel, Pass und natürlich das Ticket sollten Urlauber immer im Handgepäck verstauen. Beim Packen für Flüge, die von Flughäfen der Europäischen Union und der Schweiz abgehen, gilt es, die EU-Richtlinie für Handgepäck zu beachten. Danach ist Vorsicht etwa beim Mitführen von Flüssigkeiten geboten: Alle Behälter mit Flüssigkeiten über 100 ml sind an Bord grundsätzlich verboten. Dazu zählen neben Getränken zum Beispiel auch Duschgels, Cremes, Kosmetikartikel wie Mascara oder flüssiges Make-up, Zahnpasta und Rasierschaum. Behälter mit Flüssigkeiten müssen daher in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel von maximal einem Liter Inhalt untergebracht sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Plastikbeutel erlaubt! Ist eine Cremedose oder Parfumflasche mit einem größeren Fassungsvermögen zum Beispiel nur noch halb befüllt, müssen Urlauber sie dennoch bei der Sicherheitskontrolle abgeben. Wichtig zu wissen: Getränke dürfen selbst dann nicht durch den Sicherheitscheck, wenn Reisende sie vorher am Flughafen gekauft haben. Dinge des täglichen Gebrauchs wie Nagelscheren, Einmalrasierer oder Taschenmesser mit maximal 6 cm Klingenlänge sind in Deutschland zwar erlaubt. In anderen Ländern, wie etwa den USA, kann es jedoch abweichende Regelungen geben. Diese Gegenstände also sicherheitshalber nicht im Handgepäck verstauen! Grundsätzlich im Handgepäck verboten sind zum Beispiel Gasbehälter für Campingkocher, Benzinfeuerzeuge oder Flaschenöffner. Technische Geräte wie Laptop und Tablet dürfen mit, müssen aber am Sicherheitscheck einzeln durch die Kontrolle. Das Mitführen von E-Zigaretten ist übrigens erlaubt. Das gilt auch für Duty-Free Ware, die Urlauber am Tag des Fluges nach der Bordkartenkontrolle oder im Flugzeug gekauft haben. Voraussetzung: Die Ware muss sich in einem durchsichtigen, vom Personal versiegelten Beutel befinden und einen von außen lesbaren Beleg mit Verkaufsdatum und -ort enthalten. Und: Der Beutel muss, gerade bei Umsteigeverbindungen, bis zum Ende des Fluges verschlossen und versiegelt bleiben.
Was gilt für die Mitnahme von Medikamenten oder Babynahrung?
Sowohl Babynahrung als auch Medikamente, die Passagiere während des Fluges benötigen, sind von der EU-Richtlinie für Handgepäck ausgenommen. Das bedeutet: Sie müssen nicht in einem transparenten Beutel eingepackt sein, auch wenn sie flüssig oder gelartig sind. Außerdem gelten dafür keine Mengenbeschränkungen. Dennoch ist es für Passagiere Pflicht, Medikamente und Babynahrung bei der Sicherheitskontrolle separat vorzuzeigen. Für Medikamente gilt: Da das Sicherheitspersonal im Zweifelsfall einen Nachweis für die Notwendigkeit verlangen kann, sollten sie mit dem Namen des Patienten und der individuellen Dosierungsangabe beschriftet sein. Die Apotheke kennzeichnet das Medikament auf Nachfrage mit einem entsprechenden Aufkleber. Alle Medikamente am besten immer in der Originalverpackung lassen. Es empfiehlt sich auch, eine persönliche Bescheinigung des Arztes für benötigte Medikamente und Spritzen, etwa für Diabetiker, mit sich zu führen und bei Bedarf am Sicherheitscheck vorzuzeigen. Für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist ein spezielles Formular notwendig. Dieses füllt der behandelnde Arzt im Vorfeld aus.
Was passiert mit den Sachen, die Urlauber am Sicherheits-Check abgeben müssen?
Ob teures Taschenmesser, edles Parfum oder eine angefangene Wasserflasche: Was das Sicherheitspersonal an der Kontrolle einbehält, wird schlichtweg entsorgt. Wer auf seine wertvolle Fracht nicht verzichten will, kann diese bei den meisten deutschen Flughäfen gegen Gebühr bei der Gepäckaufbewahrung lagern und auf der Heimreise wieder mitnehmen. Reisende, die ohne den abgenommenen Gegenstand im Urlaub nicht auskommen wollen, können meist entweder das Handgepäck mit dem gesamten Inhalt gegen Gebühr noch als zusätzliches Gepäckstück aufgeben oder die abgenommenen Sachen nachträglich im eingecheckten Koffer verstauen. In den meisten Fällen kann das Flughafenpersonal das Gepäck noch zurückholen. Urlauber können den Gegenstand auch als Postpaket an die eigene Adresse verschicken. Das gilt natürlich auch auf der Heimreise für Urlaubssouvenirs, die sonst nicht den Weg nach Hause finden würden. Generell empfiehlt es sich für alle Passagiere, sich bereits zu Hause auf der Webseite der jeweiligen Airline über die Bestimmungen für das Handgepäck zu informieren.
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