Kinderanimation im Urlaub: Eltern sollten Betreuungsangebote genau unter die Lupe nehmen
06.07.2016 / ID: 232876
Tourismus & Reisen
Wiesbaden, 6. Juli 2016. Im Urlaub ein paar Stunden ungestört am Strand liegen oder in Ruhe ein Museum besuchen: Damit dies nicht nur ein Traum bleibt, vertrauen viele Eltern ihre Sprösslinge der hoteleigenen Kinderbetreuung an. "Doch wenn etwas passiert, kann es schnell zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, selbst wenn der Vertrag mit einem deutschen Reiseveranstalter geschlossen wurde", sagt Sascha Nuß, Rechts-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät deshalb, Betreuungsangebote gründlich zu prüfen.
Schon vor der Reisebuchung lohnt ein genauer Blick: Wie ist die Betreuung organisiert? Ist das Programm altersgerecht? Welche Qualifikationen haben die Kinderanimateure? "Wenn der Katalog hier keine ausreichende Auskunft gibt, können Eltern direkt beim Reiseveranstalter nachfragen", so R+V-Experte Nuß. Er empfiehlt zudem, auf die Sicherheit der Hotelanlage zu achten: Ein kinderfreundliches Hotel sollte beispielsweise über ein getrenntes Schwimmbecken für kleine Kinder verfügen.
Einige Hotels haben spezielle Gütesiegel für Kinderfreundlichkeit, die sich aber nach Land oder Anbieter unterscheiden. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten dabei oft strengere Kriterien als in anderen Ländern. Tipp des Experten: Bei der jeweiligen Vergabestelle erkundigen, nach welchen Kriterien die Labels vergeben werden.
Vor Ort: Kinderanimation prüfen
Am Urlaubsort sollten Eltern zu allererst die Betreuungsangebote und die Räumlichkeiten genau in Augenschein nehmen. Freiliegende Steckdosen, ungesicherte Fenster und niedrige Balkongeländer sind beispielsweise im Kinderbereich tabu. Besonders wichtig: Gefahrenbereiche wie stark befahrene Straßen oder Betriebsräume mit giftigen Putzmitteln dürfen für die Kinder nicht zugänglich sein. "Außerdem sollte gewährleistet sein, dass die Kinder die Animation nicht unbeobachtet verlassen können", so Sascha Nuß.
Ein aufmerksamer Blick der Eltern sollte auch den Betreuern gelten: Wie viele Betreuer kümmern sich um wie viele Kinder? Machen sie einen kompetenten Eindruck? Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann sich einen Nachweis der Qualifikationen zeigen lassen.
Mängel beim Reiseveranstalter reklamieren
Besonders enttäuschend ist, wenn die Kinderbetreuung nicht der Beschreibung im Katalog entspricht. "In einem solchen Fall können die Eltern das direkt beim Reiseveranstalter reklamieren und unter Umständen den Reisepreis mindern", erklärt R+V-Experte Nuß. Dasselbe gilt für gravierende Mängel, beispielsweise völlig marode Spielgeräte. Tipp des R+V-Infocenters: Mängel fotografieren und bereits vor Ort dem Reiseleiter melden.
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