Pressemitteilung von Sabine Muth

"Bordkarte im Duty-free-Shop" - Verbraucherfrage der Woche der ERV


Tourismus & Reisen

Linda M. aus Bad Reichenhall:
Wenn ich am Flughafen im Duty-free-Shop einkaufe, muss ich immer meine Bordkarte vorzeigen. Warum ist das notwendig? Meine Bordkarte wurde doch bereits an der Sicherheitskontrolle überprüft.

Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung):
Duty-free-Shops sind eine gute Möglichkeit, die Wartezeit bis zum Anschlussflug zu überbrücken oder noch schnell ein Mitbringsel zu besorgen. An der Kasse sind viele Reisende dann allerdings von der Frage nach der Bordkarte irritiert. Schließlich befinden sich die Geschäfte bereits hinter der Sicherheitskontrolle. Grund für das Überprüfen der Bordkarte ist die Vorgabe der Finanzbehörden für die Händler: Sie werden dazu angehalten, Daten zum Reiseziel in Zusammenhang mit gekauften Waren aufzunehmen. Das liegt daran, dass die steuerlichen Abgaben, die der Händler für eine Ware zahlen muss, abhängig vom Zielort des einkaufenden Fluggastes sind. Die Bordkarte dient dafür als Beleg. Personenbezogene Daten werden bei diesem Vorgang nicht gesammelt. Übrigens: Trotz des steuerfreien Einkaufs in Duty-free-Shops sollten Verbraucher auf die jeweiligen Freimengen und Freibeträge für das Bestimmungsland achten. Denn wenn der Einkauf den Freibetrag übersteigt, müssen die Reisenden bei einer späteren Zollkontrolle mit einer Nachzahlung rechnen.
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