"Krank auf Kreuzfahrt" - Verbraucherinformation der ERV
08.05.2017
Tourismus & Reisen
25,3 Millionen: So viele Deutsche werden dieses Jahr voraussichtlich eine Kreuzfahrt buchen. Die Begeisterung für Schiffsreisen scheint ungebrochen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Reisende krank werden, kurz bevor sie ihr Traumschiff betreten können. Auch eine Krankheit an Bord mindert die Urlaubsfreude erheblich. Was Urlauber in solchen Fällen tun können, weiß Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung). Sie erklärt, wer für eine Behandlung an Bord aufkommt und was passiert, wenn sogar ein Reiseabbruch nötig ist.
Kreuzfahrten sind nur was für Senioren - dieses Klischee stimmt schon lange nicht mehr. Mittlerweile tummeln sich auch junge Pärchen, Familien oder Singles auf den Schiffen. Den Kreuzfahrt-Boom erklärt Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV, so: "Schiffsreisen bieten viel Abwechslung. Die Kombination aus erholsamen Pool-Tagen auf Deck und interessanten Ausflügen an Land ist für viele Urlauber reizvoll. Als besonders entspannend empfinden es viele, dass sie - anders als im oft stressigen Alltag - dabei nichts selbst organisieren müssen." Hinzu kommt, dass Reisende viele Städte und Länder in kürzester Zeit besichtigen und erleben können. Auch auf den Schiffen selbst bleiben meist keine Wünsche offen: Egal ob Fitnessstudio, Casino, Poolbar oder Kino - die Vielfalt scheint grenzenlos.
Erkrankung vor Reiseantritt
Die Kreuzfahrt ist gebucht und die Vorfreude riesig. Doch dann bricht sich der Passagier in spe ein Bein oder erkrankt zwei Wochen vor Reisebeginn an Grippe. Kann er die gebuchte Kreuzfahrt dennoch wahrnehmen? In der Regel gilt: Bei Erkrankungen, die eine Teilnahme an der Kreuzfahrt unmöglich machen, sollte der Betroffene umgehend seine Reise stornieren. Doch nicht bei allen Erkrankungen oder Verletzungen ist der Verlauf eindeutig vorhersehbar. Ein operierter Beinbruch kann nach sechs Wochen wieder ausgeheilt sein. Entzündet sich allerdings die Wunde, ist es möglich, dass sich die Krankenzeit verlängert. Storniert der Patient voreilig seine Reise und die Verletzung oder Krankheit heilt früher als erwartet, ist der Ärger groß. Wartet er andererseits zu lange mit der Stornierung, kann die Versicherung im schlimmsten Fall eine Zahlung ablehnen. Daher rät Birgit Dreyer: "Urlauber sollten sich vorab über die Bedingungen ihrer Reiserücktrittsversicherung informieren. Die ERV hat eine medizinische Stornoberatung inkludiert. Der Urlauber kann sich von erfahrenen Reisemedizinern telefonisch beraten lassen und somit einer überstürzten Stornierung vorbeugen." Die Berater sprechen auf Basis eines ärztlichen Attests oder einer bestehenden Diagnose eine Empfehlung aus. Der Vorteil hierbei: Empfiehlt der beratende Mediziner, die Reise nicht zu stornieren, und der Gesundheitszustand verschlechtert sich entgegen der Erwartungen bis zum Reisebeginn, übernimmt die Versicherung auch die erhöhten Stornierungskosten.
Medizinische Versorgung während der Reise
Leider machen Krankheiten auch auf dem Traumschiff keinen Urlaub: Mit einer Erkältung, Reiseübelkeit oder einer Blinddarmentzündung ist die erholsame Zeit an Bord erstmal vorbei. Die medizinische Versorgung auf Kreuzfahrtschiffen ist jedoch sehr gut, sodass Reisende meist rasch wieder am Bordalltag teilnehmen können. Viele Schiffe verfügen sogar über kleine Bordkrankenhäuser mit eigener Intensivstation, sodass die Ärzte beispielsweise unkomplizierte Operationen auch an Bord durchführen können. Allerdings müssen Patienten Kosten für Behandlungen und Medikamente auf den Schiffen normalerweise direkt vor Ort bezahlen. Wer eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat, der bekommt die Kosten rückwirkend erstattet. Dafür muss der Patient die erhaltene Rechnung nach der Reise beim Reiseversicherer einreichen. "Auch hier gilt es, sich ganz genau über die Leistungen der Versicherung zu informieren, um im Fall einer Erkrankung nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben", rät die ERV Expertin.
Abbruch der Kreuzfahrt
In seltenen Fällen reicht allerdings auch die beste medizinische Versorgung auf den Schiffen nicht aus, um dem Passagier die benötigte Behandlung garantieren zu können. Ist eine Spezialbehandlung notwendig, wird der Patient am nächstgelegenen Hafen in ein Krankenhaus gebracht. Bei besonders akuten Fällen ist auch eine Überführung durch einen Hubschrauber möglich. Wann der Patient von Bord muss, entscheidet der behandelnde Schiffsarzt von Fall zu Fall. "Ein derartiger Aufwand ist nur durch eine separat abgeschlossene Reisekrankenversicherung finanziell abgesichert. Eine gesetzliche Krankenversicherung kommt dafür nicht auf", informiert Birgit Dreyer. Wer also für den Ernstfall gewappnet sein möchte, sollte eine entsprechende Versicherung abschließen. Welche Kosten diese dann genau übernimmt, können Urlauber den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen. Die ERV beispielsweise bietet Kreuzfahrern einen speziellen Reiseschutz Schiff Plus, der eine Reiserücktritts- (inklusive Reiseabbruch-), Reisekranken- und Reisegepäckversicherung sowie einen Kreuzfahrt-Schutz enthält. Dieser greift unter anderem, wenn der Reisende wegen Seekrankheit in der Kabine bleiben muss.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.119
Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Reiseversicherung finden Sie unter http://www.erv.de. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.
Folgen Sie der ERV auf Google+ und besuchen Sie das ERV Blog.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
ERV ERGO Group Versicherung Hartzkom Verbraucher Urlaub Reise Kreuzfahrt Schiffsreise Schiff Stornierung Krankheit Reiseversicherung
http://www.ergo.com/verbraucher
ERV (Europäische Reiseversicherung AG)
Rosenheimer Straße 116 81669 München
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
Hartzkom
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Sabine Muth
03.08.2020 | Sabine Muth
Tipps zum Wandern mit Kindern - Verbraucherinformation der ERGO Reiseversicherung
Tipps zum Wandern mit Kindern - Verbraucherinformation der ERGO Reiseversicherung
03.02.2020 | Sabine Muth
Krank vor Abflug - Verbraucherinformation der ERGO Reiseversicherung
Krank vor Abflug - Verbraucherinformation der ERGO Reiseversicherung
27.01.2020 | Sabine Muth
Verreisen mit der Bahn - Verbraucherinformation der ERGO Reiseversicherung
Verreisen mit der Bahn - Verbraucherinformation der ERGO Reiseversicherung
23.01.2020 | Sabine Muth
Essen ins Flugzeug mitnehmen - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Reiseversicherung
Essen ins Flugzeug mitnehmen - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Reiseversicherung
25.11.2019 | Sabine Muth
Wandern im Winter-Wunderland - Verbraucherinformation der ERGO Reiseversicherung
Wandern im Winter-Wunderland - Verbraucherinformation der ERGO Reiseversicherung
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.04.2025 | FIBONA GmbH
Weiterentwicklung im Bereich Digitalisierung: LÉGÈRE HOTELGROUP setzt auf KI in der Kundenkommunikation
Weiterentwicklung im Bereich Digitalisierung: LÉGÈRE HOTELGROUP setzt auf KI in der Kundenkommunikation
23.04.2025 | Würzburger Versicherungs-AG
Sicher reisen beginnt hier
Sicher reisen beginnt hier
23.04.2025 | AG Reederei Norden-Frisia
Elektrokatamaran startet mit regulärem Fahrplan
Elektrokatamaran startet mit regulärem Fahrplan
22.04.2025 | roadsurfer GmbH
Deal Days 2025: Exklusive Camper-Schnäppchen beim Outdoor-Travel-Experten roadsurfer
Deal Days 2025: Exklusive Camper-Schnäppchen beim Outdoor-Travel-Experten roadsurfer
22.04.2025 | Zandvoort
Familienausflug nach Zandvoort: jede Menge Action für Groß und Klein
Familienausflug nach Zandvoort: jede Menge Action für Groß und Klein
