Kennen Sie Ihre Fluggastrechte?
19.10.2017 / ID: 274235
Tourismus & Reisen
Inzwischen sind Flugverspätungen und Flugannullierungen an der Tagesordnung der Flugreisenden. Nicht nur Billigflieger streichen häufiger ihren Flugplan zusammen. Auch bei renommierten klassischen Fluglinien kommen Verspätungen und Streichungen immer wieder vor. In solchen Fällen greifen die Fluggastrechte, die jedem Flugreisenden zustehen.Wann auch immer eine Airline eine Flugverspätung oder Flugannullierung zu verantworten hat, können die betroffenen Reisenden ihre Rechte gegenüber der Airline geltend machen. Lediglich bei höherer Gewalt muss die Airline nicht für den Schaden aufkommen. Doch den Begriff der höheren Gewalt fassen die Gerichte sehr eng. Die Aussichten auf Schadenersatz sind somit gut.
Unabhängig von tatsächlich gezahlten Preis können die betroffenen Fluggäste Entschädigungen von 250 bis 600 Euro geltend machen, abhängig von der Reisestrecke und der Dauer der Verspätung des Fluges. Entsteht dem Passagier ein höherer Schaden, so kann er auch diesen verlangen, allerdings gibt es hier Höchstgrenzen zu beachten.
Über das Internet finden Sie zahlreiche Anbieter, die Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Diese arbeiten meist auf Provisionsbasis, d.h. Sie müssen die Provision von 25 bis 35% der eingeklagten Summe nur dann zahlen, wenn Sie tatsächlich eine Entschädigung erhalten. Informationen rund um Ihre Fluggastrechte erhalten Sie z.B. auf http://www.wiin-aviation.de/fluggastrechte/. Auf der Website ist auch ein Erfahrungsbericht zu einem annullierten Flug von Niki zu lesen.
HTW SAAR / Prof. Dr. Stefan Georg
Herr Stefan Georg
Waldhausweg 14
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