FairPlane beantragt Konkursverfahren beim Landesgericht Korneuburg (Österreich) gegen die NIKI Luftfahrt GmbH
03.01.2018
Tourismus & Reisen
Wien, 02. Januar 2018 (ah/fp) - Mit dem heutigen Tag, dem 02. Januar 2018, bringt der marktführende Anbieter für Fluggastservices FairPlane einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens für das Luftfahrtunternehmen NIKI beim Landesgericht Korneuburg ein. Der Hintergrund: Die Durchführung in Österreich erleichtert die Durchsetzung der Ansprüche von tausenden geschädigten Passagieren und gewährleistet ein Verfahren abseits der Interessen der Muttergesellschaft Air Berlin in Deutschland.
Poker um Air Berlin
Während des monatelangen Übernahmepokers um Air Berlin wurde eines immer deutlich kommuniziert: NIKI sei von der Air Berlin Insolvenz nicht betroffen, denn NIKI stehe wirtschaftlich kerngesund da. Im Jahr 2016 wurde ein Gewinn von 6,6 Millionen Euro erzielt, der zur Gänze an die Mutter Air Berlin ausgeschüttet wurde. Die Schulden wurden von 50,3 (2015) auf 14,6 Millionen Euro (2016) reduziert. All diese Fakten bestärkten Kunden, weiterhin Flüge bei NIKI zu buchen. NIKI galt bis dato als das "Sahnestück" des Air Berlin Konzerns. Die Lufthansa hatte NIKI zuletzt mit einer Brückenfinanzierung in zweistelliger Millionenhöhe in der Luft gehalten. Als diese nach dem Zurückziehen des Kaufangebotes wegfiel und am 14. Dezember 2017 in Deutschland Antrag auf Insolvenz eingebracht wurde, blieben die NIKI Flieger am Boden und die Kunden auf ihren Kosten sitzen.
FairPlane, das Portal für Fluggastrechte, setzt sich für die geschädigten Passagiere ein
Mit dem heutigen Antrag auf ein Konkursverfahren in Österreich erleichtert FairPlane tausenden geschädigten Passagieren ihre Forderungen gegen NIKI geltend zu machen, da viele zuvor auf die vollmundigen Aussagen der NIKI Mutter Air Berlin vertraut haben, dass man bei NIKI nach wie vor risikolos buchen könne, und NIKI von der Insolvenz der Muttergesellschaft gar nicht betroffen sei.
Ein Verfahren in Österreich verhindert einen Interessenskonflikt zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft
Lucas Flöther, Insolvenzverwalter der Air Berlin, wurde im Dezember 2017 trotz erheblicher Bedenken wegen möglicher Interessenskonflikte auch zum vorläufigen Insolvenzverwalter von NIKI bestellt. Ein Insolvenzverwalter muss das Verfahren für NIKI aber völlig unabhängig von den Interessen in Deutschland führen. Die Interessen von Air Berlin, des deutschen Insolvenzverwalters, der Lufthansa und der deutschen Regierung dürfen dabei keine Rolle spielen. Die Medienberichte über mehr und mehr Ungereimtheiten während des Verkaufs von Air Berlin und NIKI häufen sich. Mit der Zuständigkeit eines Österreichischen Gerichts wäre die Gefahr eines latenten Interessenskonflikts mit dem bereits laufenden Insolvenzverfahren am Amtsgericht Charlottenburg vom Tisch. Allein durch diese Trennung kann sich womöglich ein höherer Haftungsfonds für die Gläubiger von NIKI ergeben, so FairPlanes Überzeugung.
Stellungnahme von FairPlane Unternehmenssprecher Professor Dr. Ronald Schmid
"Die getrennte Durchführung der Insolvenz von Air Berlin in Deutschland und des Konkurses von NIKI in Österreich ist ein richtiger und guter Schritt, weil nur sie unabhängige und ordentliche Verfahren sicherstellt. Es tauchen jeden Tag neue Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Air Berlin- und NIKI Verkauf auf. Es gibt gute Gründe, die es nahelegen, dass sich der Bundestag oder aber auch der Nationalrat in Österreich in Untersuchungsausschüssen dieser Sache annehmen - wie dies von einigen deutschen Politikern zu recht schon gefordert wurde.
Für Flugreisende ist es sehr unbefriedigend, denn der Ticketpreis wird zur Gänze im Vorhinein bezahlt, auch wenn der tatsächliche Flug erst Monate später stattfindet, eine Absicherung aber nicht erfolgt. Das Jahr 2017 hat schmerzlich gezeigt, dass Insolvenzen auch bei großen Luftfahrtunternehmen leider nicht ausgeschlossen sind und die Verbraucher ungeschützt sind. Hier sehe ich dringenden politischen Handlungsbedarf auf nationaler und europäischer Ebene. Es bieten sich zwei Möglichkeiten an, die geeignet wären, den Verbrauchern große Verluste zu ersparen: Es könnte z.B. eine der Reisepreissicherung für Pauschalreisen ähnliche zwingende Flugpreisabsicherung eingeführt werden. Es könnte aber auch vom Gesetzgeber geregelt werden, dass auch bei einer Flugbuchung zunächst nur eine Anzahlung und erst kurz vor Abflug die Restzahlung erfolgt", so Unternehmenssprecher Prof. Dr Ronald Schmid.
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